checkAd

    EQS-Adhoc  149  0 Kommentare Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG

    Für Sie zusammengefasst
    • Mehrheitsaktionär verlangt Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre.
    • Aktionäre erhalten Barabfindung entsprechend dem Aktienwert.
    • Höhe der Barabfindung wird von unabhängigem Sachverständigen ermittelt.

    EQS-Ad-hoc: Bastfaserkontor AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
    Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG

    24.11.2023 / 19:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Die AGIB Real Estate S.A. (der „Mehrheitsaktionär“) hält ausweislich der dem Vorstand der Bastfaserkontor AG (die „Gesellschaft“) vorgelegten Depotauszüge 7.384 Aktien der Gesellschaft. Weitere 1.940 Aktien werden von dem Mehrheitsaktionär mittelbar über seine Beteiligung von 50,1 % der Gesellschaftsanteile an der BAST Real Estate Venture S.a.r.l. kontrolliert. Die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs an der Gesellschaft beläuft sich damit auf 98,35 % der Aktien.

    Dem Vorstand liegt ein Verlangen des Mehrheitsaktionärs vor, nach dem bei der Bastfaserkontor AG ein aktienrechtliches Verfahren nach §§ 327a ff. AktG zur Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre der Gesellschaft auf den Mehrheitsaktionär (das „Übertragungsverlangen“) durchgeführt werden soll. Im Gegenzug würden die Aktionäre, deren Aktien auf den Hauptaktionär übergehen, vom Hauptaktionär eine Barabfindung erhalten, welche dem durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelten Aktienwert entspricht. Die Höhe dieser Barabfindung wird derzeit von einem gerichtlich bestellten, unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Sie wird vom Vorstand, sobald sie der Gesellschaft vorliegt, veröffentlicht werden. Der Vorstand wird sodann auch zu einer Hauptversammlung einladen, in der über das Übertragungsverlangen Beschluss gefasst werden soll.

     

    Kontakt:

    Antonio Morais / Oliver Weisigk (Vorstände)

    Bastfaserkontor AG

    E-Mail: vorstand@bastfaser.de



    Ende der Insiderinformation

    24.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter https://eqs-news.com


    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Bastfaserkontor AG
    Kurfürstendamm 199
    10719 Berlin
    Deutschland
    Telefon: (030) 3151 934 40
    E-Mail: vorstand@bastfaser.de
    ISIN: DE0005169106
    WKN: 516910
    Börsen: Freiverkehr in Berlin
    EQS News ID: 1781789

     
    Ende der Mitteilung EQS News-Service

    1781789  24.11.2023 CET/CEST

    fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1781789&application_name=news&site_id=wallstreet

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG

    EQS-Adhoc Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG EQS-Ad-hoc: Bastfaserkontor AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG 24.11.2023 / 19:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer