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NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt
- Hauptversammlung NanoFocus AG am 24. April 2024 geplant
- Beschlussvorschläge: Kapitalherabsetzung und -erhöhung
- Rekapitalisierung der Gesellschaft geplant
EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit
Bezugsrecht beinhalten |
Oberhausen, den 27.02.2024 – Die außerordentliche Hauptversammlung nach § 92 AktG der NanoFocus AG soll am 24. April 2024 stattfinden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat soll die Tagesordnung dieser Hauptversammlung auch Beschlussvorschläge für eine Rekapitalisierung der Gesellschaft beinhalten. Durch eine Kapitalherabsetzung in einem noch festzulegenden Verhältnis soll das Grundkapital der Gesellschaft an das durch die aufgelaufenen und laufenden Verluste verringerte Eigenkapital angepasst werden. Ferner soll auf der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre entschieden werden.
Sobald die Details der möglichen der Hauptversammlung vorzuschlagenden Kapitalmaßnahmen festgelegt wurden, wird die Gesellschaft hierüber gesondert informieren.
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46049 Oberhausen
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WKN: A3H224
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