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    EQS-News  129  0 Kommentare NanoFocus AG: Einberufung einer außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung 

    EQS-News: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
    NanoFocus AG: Einberufung einer außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung 

    13.03.2024 / 09:40 CET/CEST
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    NanoFocus AG: Einberufung einer außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung 

    • Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4 zu 1
    • Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht um bis zu EUR 2.150.595,00
    • Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding noch bis zum 8. April 2024

    Oberhausen, den 13.03.2024 – Die NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) hatte am 22. Februar 2024 durch eine Ad-hoc-Meldung mitgeteilt, dass sich nach vorläufiger Erstellung des Jahresabschlusses 2023 das EBITDA der NanoFocus AG (ohne ihre Tochtergesellschaft Breitmeier Messtechnik GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht) auf TEUR -668 belief und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR -905 betrug sowie die NanoFocus AG im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von TEUR 7.191 erzielte. Zudem hat sich hiernach ergeben, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG eingetreten ist, so dass der Vorstand zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen wird. Ferner hatte NanoFocus am 27. Februar 2024 durch eine weitere Ad-hoc-Meldung mitgeteilt, dass die außerordentliche Hauptversammlung (virtuell) am 24. April 2024 stattfinden sowie voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalten soll.

    Inzwischen wurden die Details der Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht festgelegt.

    Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4 zu 1
    Der Hauptversammlung wird als Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Zusammenlegung der 3.440.956 Aktien zu 860.239 Aktien im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zur Deckung von Verlusten und zur Einstellung in die Kapitalrücklage herabzusetzen. Je vier Aktien der Gesellschaft sollen zu einer Aktie zusammengelegt werden. Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Buchertrag soll zur Deckung des Bilanzverlusts verwendet und in Höhe eines darüber hinausgehenden Betrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt werden.

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