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    EQS-News  129  0 Kommentare NanoFocus AG: Einberufung einer außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung  - Seite 2

    Kapitalerhöhung um bis zu EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00
    Das gemäß Tagesordnungspunkt 2 auf EUR 860.239,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausgabe von neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht werden, um die Eigenmittel der Gesellschaft zu stärken.

    So soll das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 860.239,00 um bis zu EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00 durch Ausgabe von bis zu 2.150.595 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis festzulegen, der mindestens EUR 1,00 je Aktie betragen muss. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten werden.

    Die Details der Beschlussvorschläge können der Einladung zur Hauptversammlung entnommen werden.

    Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding noch bis zum 8. April 2024
    Angesichts der wirtschaftlichen Lage der NanoFocus AG und der für sie bestehenden Herausforderungen bietet die Carl Mahr Holding GmbH den außenstehenden NanoFocus-Aktionären mit dem am 07. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Erwerbsangebot an, ihr Investment gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 0,50 je NanoFocus-Aktie zu beenden und damit noch vor dem geplanten  Kapitalschnitt im Verhältnis 4 zu 1. Robert Mikula, Geschäftsführer der Carl Mahr Holding GmbH: "Auch unter Berücksichtigung der bisherigen Kurse im Freiverkehr stellt der Angebotspreis von EUR 0,50 je Aktie aus unserer Sicht ein faires Angebot an die NanoFocus-Aktionäre dar. Sie haben nun bis zum 8. April 2024 die Möglichkeit, ihre Aktien auf einfache Weise zu verkaufen und damit zugleich einen Beitrag zur Fortentwicklung von NanoFocus zu leisten."

    In der Angebotsunterlage wird unter anderem darauf hingewiesen, dass nach Vollzug des Erwerbsangebots durch eine Verringerung des Streubesitzes der NanoFocus-Aktien die Liquidität der NanoFocus-Aktien an den Freiverkehrsbörsen voraussichtlich weiter sinken wird. Die Ausführung von Verkaufsorders könnte daher eingeschränkt sein. Zudem könnten NanoFocus-Aktien nach einem etwaigen Delisting nicht mehr über eine Wertpapierbörse gehandelt werden.

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