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     117  0 Kommentare PolyPeptide publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2024

    Für Sie zusammengefasst
    • PolyPeptide lädt zur Generalversammlung am 10. April 2024 in Zug ein.
    • Sechs Verwaltungsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl.
    • Weitere Traktanden umfassen u.a. die Wahl der Revisionsstelle und Genehmigung von Berichten.

    PolyPeptide Group / Schlagwort(e): Generalversammlung
    PolyPeptide publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2024

    19.03.2024 / 07:00 CET/CEST


    Medienmitteilung

    PolyPeptide publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2024

    Baar, 19. März 2024 – PolyPeptide Group AG (SIX: PPGN), ein spezialisierter globaler CDMO für peptid- und oligonukleotid-basierte pharmazeutische Wirkstoffe, hat heute die Einladung zur dritten ordentlichen Generalversammlung publiziert, die am 10. April 2024 in der Chollerhalle in Zug stattfinden wird.

    An PolyPeptide Group AG’s (die "Gesellschaft") dritten ordentlichen Generalversammlung, die am 10. April 2024 in der Chollerhalle in Zug stattfinden wird ("GV 2024") werden sich sechs derzeitige Mitglieder des Verwaltungsrats zur Wiederwahl stellen. Dorothee A. Deuring hat entschieden, sich nicht zur Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrats zu stellen. Der Verwaltungsrat dankt Frau Deuring für ihren Beitrag. Peter Wilden wird zur Wiederwahl als Präsident des Verwaltungsrats, und Philippe Weber und Peter Wilden als Mitglieder des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vorgeschlagen.

    Der Verwaltungsrat schlägt der GV 2024 ausserdem die Aufhebung von Art. 25 Abs. 3 der Statuten der Gesellschaft betreffend die Gesamtentschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für erbrachte Beratungsleistungen zugunsten der Gesellschaft vor. Die beantragte Aufhebung soll etwaige Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der Objektivität und Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats eliminieren.

    Weitere Traktanden sind unter anderem die Wiederwahl der Revisionsstelle und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters sowie die Genehmigung der maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Den Aktionärinnen und Aktionären wird zudem die Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, beantragt sowie, in jeweils separaten Konsultativabstimmungen, die Genehmigung des Vergütungsberichts 2023 und des Berichts über nichtfinanzielle Belange für das Geschäftsjahr 2023.

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