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    EQS-Adhoc  121  0 Kommentare Altech Advanced Materials AG: Korrektur vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2023

    Für Sie zusammengefasst
    • Korrektur vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2023
    • Aufwand aus VOP 2023 erhöht Jahresfehlbetrag auf 1.650 TEUR
    • Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt 5.039 TEUR

    EQS-Ad-hoc: Altech Advanced Materials AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis
    Altech Advanced Materials AG: Korrektur vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2023

    22.03.2024 / 11:28 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Altech Advanced Materials AG – Korrektur vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2023

    Heidelberg (pta019/22.03.2024/11:35) - Die Altech Advanced Materials AG („AAM“ oder das „Unternehmen“) (ISIN: DE000A31C3Y4, DE000A31C3Z1 und DE000A3EX2C1) hatte am 23. Januar 2024 ihren voraussichtlichen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von 1.348 TEUR bekanntgegeben. Der aktualisierte vorläufige Jahresfehlbetrag beläuft sich nun auf 1.650 TEUR.

    Im Zuge der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der AAM zum 31. Dezember 2023 wurde die buchhalterische Erfassung des im Dezember 2023 aufgelegten AAM virtuelles Optionsprogramm 2023 ("VOP 2023") ausführlich auch mit den Wirtschaftsprüfern diskutiert. Das Programm hat ein maximales Volumen von 5,0 Mio. EUR und ist an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter der beiden Beteiligungen Altech Batteries GmbH für das Projekt CERENERGY und Altech Industries Germany GmbH für das Projekt Silumina Anodes gerichtet. Es ist abhängig von verschiedenen zu erreichenden Milestones und der Aktienkursentwicklung und stellt im Wesentlichen ein Bonusprogramm dar, für das AAM ein Erfüllungswahlrecht in bar, Aktien oder einer Kombination aus Beidem hat.

    Nach intensiver Diskussion über die buchhalterische Einordnung des VOP 2023 hat der Vorstand heute entschieden, dass das VOP 2023 aufwandswirksam ratierlich über die erwartete Laufzeit unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ausübungsbedingungen zu verbuchen sei. Für das Geschäftsjahr 2023 ist somit ein Aufwand von 304 TEUR für das VOP 2023 zu erfassen, welcher nach Planung der Gesellschaft nur in Höhe einer etwaigen Barkomponente, voraussichtlich 50%, zur Bedienung etwaig anfallender Lohnsteuer liquiditätswirksam werden soll.
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