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    Sascha Drache  129  0 Kommentare So erhöhen Anleger mit einer Stiftung ihre Investitionsrendite (FOTO)

    Langenfeld (ots) - Das Ziel eines jeden Anlegers besteht darin, seine Rendite zu
    steigern. Eine Möglichkeit, die in diesem Zusammenhang immer beliebter wird, ist
    die Gründung einer Stiftung. Wie Stiftungen finanzielle Erträge für Investoren
    steigern können, verrät der folgende Artikel.

    In Anbetracht der komplexen Welt der Finanzmärkte suchen Anleger kontinuierlich
    nach neuen Möglichkeiten, um ihre Rendite zu optimieren, ohne dabei zu hohe
    Risiken einzugehen. Dabei erkennen immer mehr Investoren das Potenzial, das
    Stiftungen bieten: Schließlich können Anleger durch ihre strategische Nutzung
    ihre Investitionsrendite erheblich steigern. "Bei der Betrachtung von
    Anlagestrategien für Stiftungen nimmt der steuerliche Aspekt der Investments
    eine zentrale Rolle ein. Konkret gesagt: Durch die Gründung einer Stiftung
    können Investoren legale Steuervorteile nutzen, um ihre Steuerlast erheblich zu
    mindern", erklärt Sascha Drache, Experte im Stiftungswesen.

    "Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben beschränken sich diese Vorteile
    nicht nur auf gemeinnützige Stiftungen, die ihre Erträge vor allem für
    wohltätige Zwecke verwenden", fährt der Experte fort. "Tatsächlich gelten sie
    auch für privatnützige Stiftungen, deren Hauptzweck es ist, den Stifter und
    seine Familie zu unterstützen." Sascha Drache weiß, wovon er spricht, denn er
    ist seit Jahren im deutschen Stiftungsrecht zu Hause. Seine Beratung zur
    Stiftungsgründung richtet sich speziell an den Mittelstand. Dabei begleitet er
    seine Klienten während des gesamten Gründungsprozesses, um sicherzustellen, dass
    die Stiftung auf einer soliden Basis errichtet wird.

    Sascha Drache über die Steuervorteile von Stiftungen

    Stiftungen bieten Steuervorteile, die sowohl beim Vermögensschutz als auch beim
    Vermögensaufbau eine wichtige Rolle spielen. Indem sie steuerliche
    Vergünstigungen ermöglichen, helfen sie bei einer strategischen Steuerplanung,
    die sowohl kurzfristige Geldbedürfnisse als auch langfristige Erbfolgeplanungen
    berücksichtigt. Der Grund: Familienstiftungen sind zwar der Körperschaftsteuer
    unterworfen, zahlen aber keine Gewerbesteuer in Höhe von 15 Prozent, solange die
    Stiftung kein Gewerbe betreibt. Kapitalerträge werden lediglich mit 15 Prozent
    Körperschaftsteuer besteuert - im Gegensatz zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer
    für Privatpersonen.

    "Zusätzlich gilt für Gewinne aus Aktienverkäufen die Fünf-Prozent-Regelung",
    erklärt Sascha Drache. "Das heißt: Lediglich fünf Prozent des Gewinns aus dem
    Aktiengeschäft werden mit Körperschaftsteuer belastet. So müsste ein
    Privatinvestor, der einen Aktiengewinn in Höhe von 60.000 Euro erzielt, etwa
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