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Karlsberg Brauerei: Neue Anleihe 2024/2029 erfolgreich platziert
- Neue Anleihe 2024/2029 erfolgreich platziert
- Emissionsvolumen auf 55 Mio. EUR erhöht
- Anleihe 2020/2025 wird bald zurückgezahlt
EQS-News: Karlsberg Brauerei GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
Karlsberg Brauerei: Neue Anleihe 2024/2029 erfolgreich platziert
Homburg, 19. April 2024 – Die Karlsberg Brauerei GmbH hat ihre nunmehr vierte Unternehmensanleihe (ISIN: NO0013168005, WKN: A3825C) erfolgreich platziert. Die neue Anleihe 2024/2029 stieß sowohl bei Privatanlegern als auch institutionellen Investoren im In- und Ausland auf großes Interesse und war deutlich überzeichnet. Dementsprechend wurde das Emissionsvolumen im Rahmen der Privatplatzierung um 5 Mio. EUR auf ein Gesamtvolumen von 55 Mio. EUR erhöht und der jährliche Zinssatz am unteren Ende der Zinsspanne bei 6,00 % p.a. festgelegt. |
Das Angebot der Karlsberg Brauerei GmbH war dreigeteilt, bestehend aus einem Umtauschangebot für die Inhaber der Anleihe 2020/2025 inkl. Mehrerwerbsoption, einem öffentlichen Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse sowie einer Privatplatzierung.
Von der Altanleihe 2020/2025 wurden rund 46 % zum Umtausch angeboten. Trotz der mehr als deutlichen Überzeichnung konnte das zum Umtausch eingereichte Volumen nahezu zur Hälfte zugeteilt werden. Zeichnungen gemäß Mehrerwerbsoption konnten jedoch nicht berücksichtigt werden. Alle über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse erfolgten Orders bis zu 9.000 EUR wurden mit 1.000 EUR zugeteilt, Zeichnungen ab 10.000 EUR wurden jeweils mit 2.000 EUR zugeteilt.
Ausgabe- und Valutatag ist der 02. Mai 2024. An diesem Tag erfolgt die reguläre Einbeziehung der Anleihe 2024/2029 in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Quotation Board). Ein Handel per Erscheinen im Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich ab dem 22. April 2024 ermöglicht. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Schuldverschreibungen im Nordic ABM der Osloer Börse innerhalb von sechs Monaten nach dem Begebungstag vorgesehen.