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     125  0 Kommentare Schuldenbremse: Vier CDU-Länderchefs gegen CDU-Chef

    In Grundgesetz Art. 115 ist mit Wirkung ab 2011 festgehalten: Die Schuldenbremse ist eine verbindliche Vorgabe gegen das Ausufern von Haushaltsdefiziten. Damit wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen gesamten Wirtschaftsvolumens (BIP) beschränkt. Ausnahmen bei Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen

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    Ein Beitrag von Josef Kraus.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Schuldenbremse: Vier CDU-Länderchefs gegen CDU-Chef In Grundgesetz Art. 115 ist mit Wirkung ab 2011 festgehalten: Die Schuldenbremse ist eine verbindliche Vorgabe gegen das Ausufern von Haushaltsdefiziten. Damit wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung …

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