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    Minijob 2024  129  0 Kommentare Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Menschen in einem Minijob dürfen 2024 durchschnittlich
    538 Euro im Monat verdienen. Das sind 18 Euro mehr als im Vorjahr. Und in
    Ausnahmefällen darf die Grenze sogar um das Doppelte überschritten werden. Wie
    das funktioniert und bis zu welcher Grenze für Minijobber/innen tatsächlich
    weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden, erläutert der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

    Gestiegener Mindestlohn erhöht die Minijob-Verdienstgrenze

    Im vierten Quartal 2023 waren laut Minijob-Zentrale fast sieben Millionen
    Menschen in Deutschland als geringfügig Beschäftigte gemeldet. Die
    Verdienstgrenze für diese Minijobberinnen und Minijobber ist seit 2022 an den
    gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Soll heißen: Erhöht sich der Mindestlohn,
    steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Und da der in Deutschland geltende
    Mindestlohn 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen ist, hat sich
    auch die Minijob-Verdienstgrenze erhöht. Sie liegt nun bei durchschnittlich 538
    Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das 6.456 Euro.

    Wer 2024 für seine Arbeit also mit dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde
    bezahlt wird, darf im Monat im Schnitt etwas mehr als 43 Stunden arbeiten, ohne
    aus dem Minijob herauszurutschen. Wer einen höheren Stundenlohn erhält und
    dennoch Minijobber/in bleiben möchte, darf natürlich entsprechend weniger
    Stunden im Monat arbeiten.

    Minijobber dürfen zweimal im Jahr mehr verdienen

    Und wenn doch mal mehr zu tun ist? Dann geht das auch: In Ausnahmefällen kann
    der Jahresverdienst von Minijobber/innen etwas höher als 6.456 Euro sein -
    nämlich bei sogenannten unvorhersehbaren Überschreitungen. Dann darf der
    Verdienst in zwei Monaten im Jahr mehr als 538 Euro betragen. Aber höchstens das
    Doppelte, also maximal 1.076 Euro. Das bedeutet: In solchen Fällen ist ein
    Jahresverdienst von bis zu 7.532 Euro möglich.

    Beispiel: Eine Minijobberin verdient normalerweise 530 Euro im Monat. Im März
    und April übernimmt sie die Krankheitsvertretung für einen Kollegen und verdient
    in diesen beiden Monaten jeweils 1.000 Euro. Somit erzielt sie einen
    Jahresverdienst von 7.300 Euro statt nur 6.456 Euro - es liegt aber dennoch
    weiterhin ein Minijob vor.

    Minijob: Keine Sozialabgaben, aber grundsätzlich steuerpflichtig

    Wichtig ist die Minijob-Verdienstgrenze vor allem mit Blick auf Sozialabgaben.
    Denn geringfügig Beschäftigte sind nicht verpflichtet, in die Kranken-, Pflege-
    und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Eine Rentenversicherungspflicht
    besteht zwar auch im Minijob, die Beschäftigten können sich aber auf Antrag von
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