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     113  0 Kommentare Heil kündigt Bürokratie-Entlastung bei Lieferkettenregeln an

    Für Sie zusammengefasst
    • Heil begrüßt europäisches Lieferkettengesetz für Menschenrechte und fairen Wettbewerb.
    • Rechtstexte werden ausgewertet, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden.
    • Mehrheit im Europäischen Parlament stimmt für Verantwortung von Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in Lieferketten.

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Beschluss des Europäischen Parlaments für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte begrüßt. "Das freut mich, weil es gut ist für Menschenrechte, aber weil es auch fairen Wettbewerb für Unternehmen schafft", sagte Heil am Mittwoch in Berlin. "Die anständigen Unternehmen in Deutschland, die sich schon längst an das Lieferkettengesetz gehalten haben, haben jetzt einen fairen Wettbewerb." Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt, zwischenzeitlich hatte es sogar nach einem Scheitern ausgesehen.

    Nun würden die Rechtstexte ausgewertet, sagte Heil. "Wir haben vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu doppelten Berichtspflichten führen." Gesetzgeberisch werde die Ampel also dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde und die Unternehmen den Standard, nach dem sie ihre Berichte erstellen, auswählen können.

    Eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten hatte in Straßburg für das Vorhaben gestimmt. Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.

    Die Bundesregierung war sich über Monate uneins hinsichtlich einer europäischen Regelung. Während Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Im März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme. Die nun noch ausstehende offizielle Zustimmung der EU-Staaten gilt als Formsache./bw/DP/jha





    dpa-AFX
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