Reiche in Klimaverantwortung nehmen / Rechtliche Möglichkeiten zur Besteuerung klimaschädlicher Luxusgüter
Berlin (ots) - Besonders klimaschädliche Luxusgüter oder Dienstleistungen können
gesetzlich verboten oder alternativ zumindest empfindlich besteuert werden. Mit
den Einnahmen aus einer Luxussteuer können bedürftige Haushalte unterstützt
werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Juristen Stefan Bornecke im
Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er hat geprüft, inwieweit Reiche so in die
Klimaverantwortung genommen werden können und ob europa- und
verfassungsrechtliche Regelungen dem entgegenstehen.
"Für viele Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ist es nicht
nachvollziehbar, dass sich ihre Lebenssituation durch die Energiepreise
verschlechtert, während Wohlhabende kaum Abstriche an ihrem oft
ressourcenintensiven und klimaschädlichen Lebensstil machen müssen", sagt
Daniela Trochowski, Geschäftsführerin der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Mit der
Studie liege erstmals eine substanzielle juristische Prüfung vor, inwieweit
speziell auf einkommens- und vermögensstarke Teile der Gesellschaft
zugeschnittene Maßnahmen rechtlich durchsetzbar wären.
gesetzlich verboten oder alternativ zumindest empfindlich besteuert werden. Mit
den Einnahmen aus einer Luxussteuer können bedürftige Haushalte unterstützt
werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Juristen Stefan Bornecke im
Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er hat geprüft, inwieweit Reiche so in die
Klimaverantwortung genommen werden können und ob europa- und
verfassungsrechtliche Regelungen dem entgegenstehen.
"Für viele Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ist es nicht
nachvollziehbar, dass sich ihre Lebenssituation durch die Energiepreise
verschlechtert, während Wohlhabende kaum Abstriche an ihrem oft
ressourcenintensiven und klimaschädlichen Lebensstil machen müssen", sagt
Daniela Trochowski, Geschäftsführerin der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Mit der
Studie liege erstmals eine substanzielle juristische Prüfung vor, inwieweit
speziell auf einkommens- und vermögensstarke Teile der Gesellschaft
zugeschnittene Maßnahmen rechtlich durchsetzbar wären.
Neben der rechtlichen Prüfung der Machbarkeit einer stärkeren Besteuerung bzw.
eines Verbots von klimaschädlichen Luxusgütern macht die Studie auch konkrete
Vorschläge. So werden beispielsweise Gruppen von klimaschädlichen Luxusgütern
definiert, die mit einer zusätzlichen Steuer von 30 Prozent auf den
Nettoverkaufspreis belegt werden sollen. Auch ein Verbot von Privat- bzw.
Kurzstreckenflügen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eine
stärkere Besteuerung von Flügen unter 500 Kilometern werden geprüft. "Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sind im geltenden europarechtlichen oder
verfassungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich. Sie wären durch Klimaschutz
als Regelungsziel zu rechtfertigen. Nur vereinzelt wären Einschränkungen zu
beachten", sagt Autor Stefan Bornecke.
Während Reiche stärker finanziell am Klimaschutz beteiligt werden sollen, müssen
einkommens- und vermögensarme Haushalte stärker und gezielter unterstützt
werden. Diese Unterstützung könnte in Form eines finanziellen Ausgleichs für
Transferleistungsempfänger*innen zur Kompensation z.B. einer erhöhten
CO2-Bepreisung und durch Anpassung der Sozialgesetze erfolgen. Der Vorschlag
sieht einen für alle Transferleistungsgruppen einheitlichen Festbetrag (hier: 50
Euro pro Monat) vor, der an die weitere Entwicklung des CO2-Preises gekoppelt
ist. Empfänger*innen wären Bezieher*innen von Bürgergeld, BaföG, Mindestrente
und Wohngeld.
Stefan Bornecke: Reiche in Klimaverantwortung nehmen
(https://www.rosalux.de/publikation/id/51901)
Pressekontakt:
Alrun Kaune-Nüßlein
Pressesprecherin | Rosa Luxemburg Stiftung
Straße der Pariser Kommune 8A | 10243 Berlin | Tel.: 030 44310-448 |
Mobil: 0151 28260484
E-Mail: mailto:alrun.kaune-nuesslein@rosalux.org | http://www.rosalux.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/128021/5766359
OTS: Rosa-Luxemburg-Stiftung
eines Verbots von klimaschädlichen Luxusgütern macht die Studie auch konkrete
Vorschläge. So werden beispielsweise Gruppen von klimaschädlichen Luxusgütern
definiert, die mit einer zusätzlichen Steuer von 30 Prozent auf den
Nettoverkaufspreis belegt werden sollen. Auch ein Verbot von Privat- bzw.
Kurzstreckenflügen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eine
stärkere Besteuerung von Flügen unter 500 Kilometern werden geprüft. "Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sind im geltenden europarechtlichen oder
verfassungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich. Sie wären durch Klimaschutz
als Regelungsziel zu rechtfertigen. Nur vereinzelt wären Einschränkungen zu
beachten", sagt Autor Stefan Bornecke.
Während Reiche stärker finanziell am Klimaschutz beteiligt werden sollen, müssen
einkommens- und vermögensarme Haushalte stärker und gezielter unterstützt
werden. Diese Unterstützung könnte in Form eines finanziellen Ausgleichs für
Transferleistungsempfänger*innen zur Kompensation z.B. einer erhöhten
CO2-Bepreisung und durch Anpassung der Sozialgesetze erfolgen. Der Vorschlag
sieht einen für alle Transferleistungsgruppen einheitlichen Festbetrag (hier: 50
Euro pro Monat) vor, der an die weitere Entwicklung des CO2-Preises gekoppelt
ist. Empfänger*innen wären Bezieher*innen von Bürgergeld, BaföG, Mindestrente
und Wohngeld.
Stefan Bornecke: Reiche in Klimaverantwortung nehmen
(https://www.rosalux.de/publikation/id/51901)
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Alrun Kaune-Nüßlein
Pressesprecherin | Rosa Luxemburg Stiftung
Straße der Pariser Kommune 8A | 10243 Berlin | Tel.: 030 44310-448 |
Mobil: 0151 28260484
E-Mail: mailto:alrun.kaune-nuesslein@rosalux.org | http://www.rosalux.de
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