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    EANS-Hauptversammlung  841  0 Kommentare Österreichische Post AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Österreichische Post Aktiengesellschaft
    Wien, FN 180219 d
    ISIN AT0000APOST4

    EINBERUFUNG

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 17.
    April 2012 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
    Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
    Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.

    Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
    der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.

    I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
    vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2011 2.
    Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
    Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über
    die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
    2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die
    Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2011 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 7. Beschlussfassung über
    die Änderung der Satzung in den §§ 2 "Gegenstand des Unternehmens", 4
    "Grundkapital und Aktien", 5 "Genehmigtes und bedingtes Kapital", 18
    "Hauptversammlung - Teilnahme" und 21 "Hauptversammlung - Vorsitz,
    Aufzeichnung und Übertragung"

    II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
    Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
    des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
    Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des 07. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
    Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
    Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
    12. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
    zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
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