EANS-Hauptversammlung
Österreichische Post AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 17.
April 2012 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2011 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die
Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 7. Beschlussfassung über
die Änderung der Satzung in den §§ 2 "Gegenstand des Unternehmens", 4
"Grundkapital und Aktien", 5 "Genehmigtes und bedingtes Kapital", 18
"Hauptversammlung - Teilnahme" und 21 "Hauptversammlung - Vorsitz,
Aufzeichnung und Übertragung"
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 07. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
12. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
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