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    ROUNDUP  505  0 Kommentare Mifa will trotz Insolvenz Produktion hochfahren - Mindestlohn kommt

    HALLE (dpa-AFX) - Der Fahrradbauer Mifa aus Sangerhausen hält nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an der geplanten Ausweitung der Produktion fest. "Ab Januar endet die saisonbedingte Kurzarbeit und wir starten wieder die volle Produktion", sagte Insolvenzverwalter Lucas Flöther am Montag. Zuvor hatte das Amtsgericht mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde. Der bislang vorläufig bestellte Insolvenzverwalter wurde mit dem Verfahren beauftragt. Entlassungen unter den rund 600 Beschäftigten soll es nicht geben.

    Mit Eröffnung der Insolvenz muss Mifa die Löhne und Gehälter wieder selbst zahlen und kann nicht mehr auf öffentliche Gelder zurückgreifen. Zum 1. Januar soll die Arbeitszeit von derzeit 40 auf 35 Stunden herabgesetzt werden. Gleichzeitig wird auch für Mifa vom 1. Januar an der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. "Der Großteil der Mitarbeiter bekommt dank des Mindestlohns trotz weniger Arbeit zukünftig mehr Lohn", erklärte Flöther.

    Der Insolvenzverwalter sucht auf Hochtouren nach neuen Investoren. "Wir verhandeln derzeit intensiv mit mehreren namhaften Unternehmen, die uns konkrete Kaufangebote unterbreitet haben", sagte Flöther. "Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Investor finden, der zu Mifa passt." Nähere Angaben wollte Flöther nicht machen, da mit den möglichen Erwerbern Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Zu den bisherigen Großinvestoren zählt der frühere AWD-Chef Carsten Maschmeyer.

    Mifa hatte Ende September Insolvenz angemeldet, nachdem der geplante Einstieg indischer Investoren platzte. Zuvor hatte das Unternehmen bereits Fehler in der Bilanz entdeckt, wodurch rund 30 Millionen Euro fehlten. Der Umsatz lag zuletzt bei mehr als 100 Millionen Euro im Jahr, als Umsatztreiber galt der Boom von Elektrofahrrädern. Am Freitag hatte der neue Mifa-Vorstandsvorsitzende Thomas Mayer nach nur zwei Monaten sein Amt niedergelegt. Ursprünglich hatte das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, wodurch das Management eine größere Rolle gespielt hätte. Das Amtsgericht hob die Eigenverwaltung nach einem entsprechenden Wunsch der Gläubiger aber auf./rgo/DP/men





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