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    DGAP-Adhoc  422  0 Kommentare IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2


    Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
    schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
    Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
    enthalten.
    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
    muss vom depot-führenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
    Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
    ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
    werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
    Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
    nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
    Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
    Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
    Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
    muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
    19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 29.
    März 2015 (Sonntag), an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien,
    Wienerbergstraße 11, zugehen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
    erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
    Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
    Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
    (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur
    Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
    depot¬ver-wahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
    muss vom depot-führenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
    Europäischen Wirtschafts-raums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
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    DGAP-Adhoc IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung 26.03.2015 17:42 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …