checkAd

    DGAP-Adhoc  422  0 Kommentare IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 3


    ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
    die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
    Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
    Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
    Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
    Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
    Hauptversammlung, somit spätestens am 08. April 2015,
     per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
     per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
    AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
     per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
    zugehen.

    3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
    Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
    Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
    zuzufügen, oder
    2. ihre Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
    im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
    Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
    Gesellschaft übermittelt werden.
    Die Fragen können an die Gesellschaft
     per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
     per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100
    Wien, Wienerbergstraße 11, oder
     per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
    übermittelt werden.

    D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
    Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
    Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
    richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
    der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 07. April 2015
    (Dienstag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
    Seite 3 von 6




    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung 26.03.2015 17:42 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …