DGAP-Adhoc
IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 4
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 07. April
2015 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14. April 2015, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
einlangen:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden
Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000809058).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14. April 2015, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
einlangen:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden
Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000809058).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen