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    DGAP-Adhoc  422  0 Kommentare IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 4



    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
    Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
    Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
    Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
    des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
    ausgestellt sein.

    Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
     Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
     Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen
     Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung
    der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
     Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
     Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 07. April
    2015 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht
    Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
    werden.

    Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
    vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14. April 2015, um 24:00 Uhr
    MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
    einlangen:
     als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden
    Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
    HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
     per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
     per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
    (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter
    Angabe der ISIN AT0000809058).

    Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
    gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

    Zutritt zur Hauptversammlung
    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
    Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
    Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
    Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
    ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
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    DGAP-Adhoc IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 4 IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung 26.03.2015 17:42 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …