EANS-Hauptversammlung
Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at zugänglich:
· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht
des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; ·
Beschlussvorschläge · Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für
die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG ·
Satzungsgegenüberstellung · Formular für die Erteilung einer
Vollmacht · Formular für den Widerruf einer Vollmacht · Vollständiger
Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen auch spätestens ab 28. April
2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 7. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 7. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
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