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    DGAP-Adhoc  1143  0 Kommentare Deutsche Cannabis AG: Vorstand erlangt Kenntnis über offene Altforderung, Rechtsmittel werden eingelegt


    Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Stellungnahme

    04.06.2015 08:22

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Berlin, den 04. Juni 2015 - Der Vorstand der Deutsche Cannabis AG hat
    Kenntnis davon erlangt, dass gegen die Gesellschaft offenbar ein
    rechtskräftiger Titel besteht, der seinen Ursprung im Jahr 2010 zu haben
    scheint.

    Diese Forderung wurde von früheren Organen zu keinem Zeitpunkt erwähnt und
    vermutlich auch nicht bilanziert.

    Die Gesellschaft wird alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen
    und vertritt juristisch eine andere Sichtweise. Gleichwohl sind
    bestandsgefährdende Auswirkungen nicht auszuschließen.

    Gegen die früheren Organe wird die Gesellschaft gegebenenfalls aus diesem
    und anderen Gründen umfangreiche Haftungsansprüche geltend machen.


    Kontakt
    Deutsche Cannabis AG
    Wittestraße 30 E
    13509 Berlin
    Tel: +49 (0) 30 88000 370
    Fax: +49 (0) 30 88000 371
    Email: info@deutschecannabis.com
    Internet: www.deutschecannabis.com


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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Cannabis AG
    Wittestraße 30 E
    13509 Berlin
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)30 88 000 370
    Fax: +49 (0)30 88 000 371
    E-Mail: info@deutschecannabis.com
    Internet: www.deutschecannabis.com
    ISIN: DE000A0BVVK7
    WKN: A0BVVK
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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