DGAP-Adhoc
Asian Bamboo AG: Die jüngsten Taifune haben Schäden an den Straßen zu den Plantagen in Longyan und Shaowu verursacht. Notwendige Reparaturarbeiten werden 2015 voraussichtlich einen höher als erwartetet ausfallenden negativen Cash Flow bedingen
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
17.08.2015 18:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Asian Bamboo AG: Die jüngsten Taifune haben Schäden an den Straßen zu den
Plantagen in Longyan und Shaowu verursacht. Notwendige Reparaturarbeiten
werden 2015 voraussichtlich einen höher als erwartetet ausfallenden
negativen Cash Flow bedingen
Hamburg, 17. August 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
"ASIBY") teilt mit, dass die Provinz Fujian in den vergangenen beiden
Monaten von zwei schweren Taifunen getroffen wurde. Insbesondere der
neueste Taifun - Super-Taifun Soudelor - verursachte Erdrutsche, die an den
Straßen zu den Plantagen des Unternehmens sehr schwere Schäden verursacht
haben. Vor allem die Plantagen in Longyan und Shaowu sind betroffen.
Asian Bamboo ist vertraglich verpflichtet, diese Straßen in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Obwohl das Produktionsniveau der
Gesellschaft momentan äußerst gering ist, müssen für die Reparaturarbeiten
nach einer ersten Schätzung 2 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR aufgebracht werden.
Das Unternehmen geht daher davon aus, dass sich der negative operative
Cash-Flow im laufenden Geschäftsjahr auf 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR erhöhen
wird. Bislang wurde ein negativer operativer Cash-Flow in Höhe von 3 Mio.
EUR erwartet.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Plantagen in Longyan und Shaowu verursacht. Notwendige Reparaturarbeiten
werden 2015 voraussichtlich einen höher als erwartetet ausfallenden
negativen Cash Flow bedingen
Hamburg, 17. August 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
"ASIBY") teilt mit, dass die Provinz Fujian in den vergangenen beiden
Monaten von zwei schweren Taifunen getroffen wurde. Insbesondere der
neueste Taifun - Super-Taifun Soudelor - verursachte Erdrutsche, die an den
Straßen zu den Plantagen des Unternehmens sehr schwere Schäden verursacht
haben. Vor allem die Plantagen in Longyan und Shaowu sind betroffen.
Asian Bamboo ist vertraglich verpflichtet, diese Straßen in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Obwohl das Produktionsniveau der
Gesellschaft momentan äußerst gering ist, müssen für die Reparaturarbeiten
nach einer ersten Schätzung 2 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR aufgebracht werden.
Das Unternehmen geht daher davon aus, dass sich der negative operative
Cash-Flow im laufenden Geschäftsjahr auf 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR erhöhen
wird. Bislang wurde ein negativer operativer Cash-Flow in Höhe von 3 Mio.
EUR erwartet.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
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