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    DGAP-Adhoc  722  0 Kommentare Asian Bamboo AG: Die jüngsten Taifune haben Schäden an den Straßen zu den Plantagen in Longyan und Shaowu verursacht. Notwendige Reparaturarbeiten werden 2015 voraussichtlich einen höher als erwartetet ausfallenden negativen Cash Flow bedingen


    Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung

    17.08.2015 18:06

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Asian Bamboo AG: Die jüngsten Taifune haben Schäden an den Straßen zu den
    Plantagen in Longyan und Shaowu verursacht. Notwendige Reparaturarbeiten
    werden 2015 voraussichtlich einen höher als erwartetet ausfallenden
    negativen Cash Flow bedingen

    Hamburg, 17. August 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
    Unternehmen", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel
    "ASIBY") teilt mit, dass die Provinz Fujian in den vergangenen beiden
    Monaten von zwei schweren Taifunen getroffen wurde. Insbesondere der
    neueste Taifun - Super-Taifun Soudelor - verursachte Erdrutsche, die an den
    Straßen zu den Plantagen des Unternehmens sehr schwere Schäden verursacht
    haben. Vor allem die Plantagen in Longyan und Shaowu sind betroffen.

    Asian Bamboo ist vertraglich verpflichtet, diese Straßen in einem
    ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Obwohl das Produktionsniveau der
    Gesellschaft momentan äußerst gering ist, müssen für die Reparaturarbeiten
    nach einer ersten Schätzung 2 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR aufgebracht werden.

    Das Unternehmen geht daher davon aus, dass sich der negative operative
    Cash-Flow im laufenden Geschäftsjahr auf 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR erhöhen
    wird. Bislang wurde ein negativer operativer Cash-Flow in Höhe von 3 Mio.
    EUR erwartet.

    Disclaimer:

    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
    ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
    noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
    der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
    oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
    Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
    in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
    dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
    Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
    des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
    Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
    plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
    gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
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