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    DGAP-Adhoc  822  0 Kommentare STRABAG AG: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der Delisting-Entscheidung an


    STRABAG AG / Schlagwort(e): Delisting

    24.02.2016 12:45

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    STRABAG AG, Köln: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der
    Delisting-Entscheidung an

    Köln, 24.2.2016 Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat der STRABAG
    AG in Form eines Anhörungsschreibens mitgeteilt, ihre Entscheidung vom
    12.10.2015 zum Widerruf der Zulassung der Aktien der STRABAG AG zum
    Regulierten Markt widerrufen zu wollen. Die FWB ist der Auffassung, ihre
    ursprüngliche Widerrufsentscheidung sei bei Inkrafttreten der neuen
    gesetzlichen Regelungen in § 39 Abs. 2 BörsG n.F. noch nicht bestands- oder
    rechtskräftig entschieden gewesen. Daher sei zur Bewertung der
    Widerrufsentscheidung das BörsG in der nunmehr geltenden Fassung
    heranzuziehen. Demnach wäre der Widerruf der Zulassung der Aktien der
    Gesellschaft nur nach Veröffentlichung eines Erwerbsangebots möglich. Die
    STRABAG AG hatte die Frankfurter Wertpapierbörse zuvor darüber in Kenntnis
    gesetzt, dass weder sie selbst noch die STRABAG SE ein solches
    Erwerbsangebot unterbreiten werde.

    Sofern die FWB die Entscheidung wie angekündigt trifft, wird die STRABAG AG
    auch die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung in Betracht ziehen.
    Ungeachtet davon und vorbehaltlich einer anderweitigen gerichtlichen
    Entscheidung geht die STRABAG AG derzeit davon aus, dass die Aktien der
    Gesellschaft bis auf Weiteres an der FWB börsennotiert bleiben.


    24.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Fax: 0221-824-2634
    E-Mail: joerg.rosenhoefer@bauholding.com
    Internet: www.strabag.de
    ISIN: DE000A0Z23N2
    WKN: A0Z23N
    Indizes: C-DAX; Zulassungssegment: Deutsche Börse AG, General Standard
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

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