Saubere Geschäfte mit schmutzigem Geld? / Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel
Kunden als Komplizen - Seite 2
auch Güterhändler unterliegen. Hierzu gehören Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten, interne Sicherheitsmaßnahmen und ein
Sicherheitsbeauftragter.
Unterschiedliches Problembewusstsein
Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel sehr heterogen: Die
Risiken sind zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen Unternehmen
eine sehr unterschiedliche Einstellung, die in Einzelfällen bis hin
zur weitgehenden Unkenntnis und Ignoranz reichen kann. Auch wissen
viele nicht, welche die zuständige Aufsichtsbehörde ist, sodass hier
keine Kommunikation stattfindet. Hinzu kommt, dass sich die
Betroffenen oft nicht vorstellen können, im Fadenkreuz von
Kriminellen zu stehen. So nimmt das Thema Geldwäsche im Kontext der
Unternehmens-Compliance vielerorts noch eine untergeordnete Rolle
ein.
Güterhandel wird langsam aktiver
Eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen verfügt derzeit noch
über keine adäquaten Sicherungssysteme. Oft existieren lediglich
Basismaßnahmen, die den Anspruch des GwG noch nicht erfüllen. Wer
sich in der Geldwäscheprävention engagiert, tut dies bislang häufig
nur "on Top" zu anderen Compliance-Maßnahmen oder Bonitätsprüfungen.
Der Schutz vor Geldwäsche gewinnt als zentrales Ziel aber allmählich
an Bedeutung. Die Unternehmen streben zunehmend eine Erarbeitung und
Umsetzung entsprechender Maßnahmen an - manchmal sogar dann, wenn gar
keine direkte Verpflichtung auf Basis des GwG besteht.
Standardisierung ist gefragt
Während im Finanzsektor seit vielen Jahren dedizierte
Geldwäschebekämpfungssysteme mit hoch qualifiziertem Personal
etabliert sind, ist dies bei Güterhändlern noch bei weitem nicht
durchgängig der Fall. Um die Situation nachhaltig zu verbessern,
sollten aus Sicht der betroffenen Güterhändler mehrere
Voraussetzungen erfüllt sein: So wäre eine weitreichende
Standardisierung ebenso hilfreich wie eine Optimierung der
bestehenden Sicherheitssysteme. Unternehmensintern sollten die
Verantwortlichkeiten klarer strukturiert und definiert werden. Auf
Seite der Behörden gibt es noch regionale Unterschiede bei Prüfungen.
Auch hier würde eine aktive Kommunikation der zuständigen
Aufsichtsbehörden bezüglich der Zuständigkeiten helfen.
"Die Studie lässt einen sehr uneinheitlichen Umgang mit der
Geldwäscheproblematik erkennen - aber auch ein allmähliches Umdenken.
Inzwischen gibt es umfassende Konzepte, jedoch besteht eindeutiger
Nachholbedarf vor allem bei internen Sicherungsmaßnahmen. Geldwäscher
haben hier noch zu leichtes Spiel. Um ihnen das Geschäft zu
erschweren, sollte der Güterhandel Geldwäsche zu einem
Compliance-Thema machen und Sicherheitsmechanismen systematisch
modifizieren", schließt Uwe Heim, Partner Corporate Finance bei
Deloitte.
Die komplette Studie finden Sie unter http://ots.de/n32fH zum
Download.
Über Deloitte
Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und Consulting
für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen;
Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit
einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150
Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen
Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen
unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters -
für mehr als 225.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames
Leitbild und individueller Anspruch zugleich.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited
("DTTL"), eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft
mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von
Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes
ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und
unabhängig. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt selbst
keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere
Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie
aufwww.deloitte.com/de/UeberUns.
OTS: Deloitte
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/60247
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_60247.rss2
Pressekontakt:
Isabel Milojevic
Leiterin Presse
Tel: +49 (0)89 29036 8825
imilojevic@deloitte.de
Risiken sind zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen Unternehmen
eine sehr unterschiedliche Einstellung, die in Einzelfällen bis hin
zur weitgehenden Unkenntnis und Ignoranz reichen kann. Auch wissen
viele nicht, welche die zuständige Aufsichtsbehörde ist, sodass hier
keine Kommunikation stattfindet. Hinzu kommt, dass sich die
Betroffenen oft nicht vorstellen können, im Fadenkreuz von
Kriminellen zu stehen. So nimmt das Thema Geldwäsche im Kontext der
Unternehmens-Compliance vielerorts noch eine untergeordnete Rolle
ein.
Güterhandel wird langsam aktiver
Eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen verfügt derzeit noch
über keine adäquaten Sicherungssysteme. Oft existieren lediglich
Basismaßnahmen, die den Anspruch des GwG noch nicht erfüllen. Wer
sich in der Geldwäscheprävention engagiert, tut dies bislang häufig
nur "on Top" zu anderen Compliance-Maßnahmen oder Bonitätsprüfungen.
Der Schutz vor Geldwäsche gewinnt als zentrales Ziel aber allmählich
an Bedeutung. Die Unternehmen streben zunehmend eine Erarbeitung und
Umsetzung entsprechender Maßnahmen an - manchmal sogar dann, wenn gar
keine direkte Verpflichtung auf Basis des GwG besteht.
Standardisierung ist gefragt
Während im Finanzsektor seit vielen Jahren dedizierte
Geldwäschebekämpfungssysteme mit hoch qualifiziertem Personal
etabliert sind, ist dies bei Güterhändlern noch bei weitem nicht
durchgängig der Fall. Um die Situation nachhaltig zu verbessern,
sollten aus Sicht der betroffenen Güterhändler mehrere
Voraussetzungen erfüllt sein: So wäre eine weitreichende
Standardisierung ebenso hilfreich wie eine Optimierung der
bestehenden Sicherheitssysteme. Unternehmensintern sollten die
Verantwortlichkeiten klarer strukturiert und definiert werden. Auf
Seite der Behörden gibt es noch regionale Unterschiede bei Prüfungen.
Auch hier würde eine aktive Kommunikation der zuständigen
Aufsichtsbehörden bezüglich der Zuständigkeiten helfen.
"Die Studie lässt einen sehr uneinheitlichen Umgang mit der
Geldwäscheproblematik erkennen - aber auch ein allmähliches Umdenken.
Inzwischen gibt es umfassende Konzepte, jedoch besteht eindeutiger
Nachholbedarf vor allem bei internen Sicherungsmaßnahmen. Geldwäscher
haben hier noch zu leichtes Spiel. Um ihnen das Geschäft zu
erschweren, sollte der Güterhandel Geldwäsche zu einem
Compliance-Thema machen und Sicherheitsmechanismen systematisch
modifizieren", schließt Uwe Heim, Partner Corporate Finance bei
Deloitte.
Die komplette Studie finden Sie unter http://ots.de/n32fH zum
Download.
Über Deloitte
Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und Consulting
für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen;
Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit
einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150
Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen
Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen
unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters -
für mehr als 225.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames
Leitbild und individueller Anspruch zugleich.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited
("DTTL"), eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft
mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von
Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes
ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und
unabhängig. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt selbst
keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere
Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie
aufwww.deloitte.com/de/UeberUns.
OTS: Deloitte
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/60247
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_60247.rss2
Pressekontakt:
Isabel Milojevic
Leiterin Presse
Tel: +49 (0)89 29036 8825
imilojevic@deloitte.de