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    Saubere Geschäfte mit schmutzigem Geld? / Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel  845  0 Kommentare Kunden als Komplizen - Seite 2


    auch Güterhändler unterliegen. Hierzu gehören Aufzeichnungs- und
    Aufbewahrungspflichten, interne Sicherheitsmaßnahmen und ein
    Sicherheitsbeauftragter.

    Unterschiedliches Problembewusstsein

    Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel sehr heterogen: Die
    Risiken sind zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen Unternehmen
    eine sehr unterschiedliche Einstellung, die in Einzelfällen bis hin
    zur weitgehenden Unkenntnis und Ignoranz reichen kann. Auch wissen
    viele nicht, welche die zuständige Aufsichtsbehörde ist, sodass hier
    keine Kommunikation stattfindet. Hinzu kommt, dass sich die
    Betroffenen oft nicht vorstellen können, im Fadenkreuz von
    Kriminellen zu stehen. So nimmt das Thema Geldwäsche im Kontext der
    Unternehmens-Compliance vielerorts noch eine untergeordnete Rolle
    ein.

    Güterhandel wird langsam aktiver

    Eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen verfügt derzeit noch
    über keine adäquaten Sicherungssysteme. Oft existieren lediglich
    Basismaßnahmen, die den Anspruch des GwG noch nicht erfüllen. Wer
    sich in der Geldwäscheprävention engagiert, tut dies bislang häufig
    nur "on Top" zu anderen Compliance-Maßnahmen oder Bonitätsprüfungen.
    Der Schutz vor Geldwäsche gewinnt als zentrales Ziel aber allmählich
    an Bedeutung. Die Unternehmen streben zunehmend eine Erarbeitung und
    Umsetzung entsprechender Maßnahmen an - manchmal sogar dann, wenn gar
    keine direkte Verpflichtung auf Basis des GwG besteht.

    Standardisierung ist gefragt

    Während im Finanzsektor seit vielen Jahren dedizierte
    Geldwäschebekämpfungssysteme mit hoch qualifiziertem Personal
    etabliert sind, ist dies bei Güterhändlern noch bei weitem nicht
    durchgängig der Fall. Um die Situation nachhaltig zu verbessern,
    sollten aus Sicht der betroffenen Güterhändler mehrere
    Voraussetzungen erfüllt sein: So wäre eine weitreichende
    Standardisierung ebenso hilfreich wie eine Optimierung der
    bestehenden Sicherheitssysteme. Unternehmensintern sollten die
    Verantwortlichkeiten klarer strukturiert und definiert werden. Auf
    Seite der Behörden gibt es noch regionale Unterschiede bei Prüfungen.
    Auch hier würde eine aktive Kommunikation der zuständigen
    Aufsichtsbehörden bezüglich der Zuständigkeiten helfen.

    "Die Studie lässt einen sehr uneinheitlichen Umgang mit der
    Geldwäscheproblematik erkennen - aber auch ein allmähliches Umdenken.
    Inzwischen gibt es umfassende Konzepte, jedoch besteht eindeutiger
    Nachholbedarf vor allem bei internen Sicherungsmaßnahmen. Geldwäscher
    haben hier noch zu leichtes Spiel. Um ihnen das Geschäft zu
    erschweren, sollte der Güterhandel Geldwäsche zu einem
    Compliance-Thema machen und Sicherheitsmechanismen systematisch
    modifizieren", schließt Uwe Heim, Partner Corporate Finance bei
    Deloitte.

    Die komplette Studie finden Sie unter http://ots.de/n32fH zum
    Download.

    Über Deloitte

    Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen
    Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und Consulting
    für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen;
    Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit
    einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150
    Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen
    Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen
    unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters -
    für mehr als 225.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames
    Leitbild und individueller Anspruch zugleich.

    Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited
    ("DTTL"), eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft
    mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von
    Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes
    ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und
    unabhängig. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt selbst
    keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere
    Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie
    aufwww.deloitte.com/de/UeberUns.

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    Pressekontakt:
    Isabel Milojevic
    Leiterin Presse
    Tel: +49 (0)89 29036 8825
    imilojevic@deloitte.de
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