E.ON
Unklare Lage im Kursverlauf
Durchaus interessant könnte es für die E.ON-Aktie in den kommenden Wochen werden. Denn scheinbar hat sich ein Kursniveau eingestellt, das keinen weiteren Verkaufsdruck aufkommen lässt und welches die negativen Nachrichten nun eingepreist hat. Seit Dezember kann eine Kernrange zwischen ca. 7,82 Euro bis ca. 9,07 Euro angenommen werden – mit einem kurzzeitigen Ausbruch aus dieser Range Ende Januar. Ein Anstieg daher über ca. 8,85 und folgend auch über ca. 9,25 Euro per Daily-Close würde charttechnisch weiteres Aufwärtspotenzial andeuten in Richtung 10 Euro. Aber: Noch verläuft der Wert innerhalb eines Abwärtstrendkanals und deutliche Kaufneigung stellt sich nicht ein. Vielmehr sind die jüngsten Hochs fallend und auch der wiederholte erfolgreiche Test der 8 Euro Anfang März brachte bislang keine weiteren Anschlusskäufe. Die Aktie jedoch heute stabil in einem schwachen Markt. Letztlich gilt, dass ein Fall unter 8 Euro und vor allem 7,80 Euro eine „Fortsetzungs-SKS“ ausbilden würde mit dem Risiko deutlicher Verluste in Richtung 7,06 Euro (Jahrestief 2015) bis ca. 6,20 Euro (Kursziel aus der SKS) sowie ca. 5,40 Euro (Rückkehrlinie eines bei einem Fall unter 7 Euro sodann aktivierten Abwärtstrendkanals). Ein Anstieg hingegen über das Hoch vom Montag bei 8,65 Euro sehr kurzfristig eine Erholung durchsetzen sollte mit Test der Widerstandszone bei ca. 8,85 Euro. Hier würde sich sodann die weitere Richtung entscheiden.
Tageskerzen – E.ON SE
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Lesen Sie auch
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: www.guidants.com.