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    EANS-News  326  0 Kommentare Semperit AG Holding / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses - Seite 2


    veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
    der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
    Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze
    von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung
    kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
    Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch
    ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph einhundertneunundachtzig
    litera a] Ziffer 2 [zwei]) Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung
    der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
    Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich
    erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
    ausgeschlossen.

    Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne
    weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
    festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
    Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
    Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph
    einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei]
    Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
    Dritte ausgeübt werden.

    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der
    Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien
    ergeben, zu beschließen."

    Zu Punkt 10b der Tagesordnung:

    "Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
    Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der
    diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 -
    ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1b (eins
    litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien mit
    Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der
    Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
    festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
    Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
    Veräußerungsbedingungen festzusetzen."

    Begründung: Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des
    Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre in den im
    Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 lit b) genannten Fällen
    wird auf den entsprechenden Bericht des Vorstands der Gesellschaft
    verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung --> Hauptversammlung
    2016 zugänglich ist.

    Rückfragehinweis:
    Martina Büchele
    Head of Group Communications
    Tel.: +43 676 8715 8621
    martina.buechele@semperitgroup.com

    Stefan Marin
    Head of Investor Relations
    Tel.: +43 676 8715 8210
    stefan.marin@semperitgroup.com

    www.semperitgroup.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Unternehmen: Semperit AG Holding
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