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Semperit AG Holding / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses - Seite 2
veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze
von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch
ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph einhundertneunundachtzig
litera a] Ziffer 2 [zwei]) Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung
der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich
erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph
einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei]
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der
Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien
ergeben, zu beschließen."
Zu Punkt 10b der Tagesordnung:
"Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der
diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 -
ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1b (eins
litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen."
Begründung: Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre in den im
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 lit b) genannten Fällen
wird auf den entsprechenden Bericht des Vorstands der Gesellschaft
verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung --> Hauptversammlung
2016 zugänglich ist.
Rückfragehinweis:
Martina Büchele
Head of Group Communications
Tel.: +43 676 8715 8621
martina.buechele@semperitgroup.com
Stefan Marin
Head of Investor Relations
Tel.: +43 676 8715 8210
stefan.marin@semperitgroup.com
www.semperitgroup.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
FAX: +43 1 79 777-602
Email: investor@semperitgroup.com
WWW: www.semperitgroup.com
Branche: Kunststoffe
ISIN: AT0000785555
Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX Global Players
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien
ergeben, zu beschließen."
Zu Punkt 10b der Tagesordnung:
"Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der
Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der
diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 -
ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1b (eins
litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen."
Begründung: Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre in den im
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 lit b) genannten Fällen
wird auf den entsprechenden Bericht des Vorstands der Gesellschaft
verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung --> Hauptversammlung
2016 zugänglich ist.
Rückfragehinweis:
Martina Büchele
Head of Group Communications
Tel.: +43 676 8715 8621
martina.buechele@semperitgroup.com
Stefan Marin
Head of Investor Relations
Tel.: +43 676 8715 8210
stefan.marin@semperitgroup.com
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Ende der Mitteilung euro adhoc
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FAX: +43 1 79 777-602
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