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    PTA-CMS  469  0 Kommentare PORR AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2, 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 - Seite 2

    Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wird ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts).

    Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.

    Der Vorstand beschloss am 24.05.2016, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und die von der Gesellschaft derzeit (direkt oder indirekt) gehaltenen eigenen Aktien im Wege der Reinvestition von Sonderdividenden in Dividendenaktien zu den folgenden Bedingungen an bestehende Aktionäre der PORR AG zu veräußern. Der Aufsichtsrat der PORR AG hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Veräußerung eigener Aktien an bestehende Aktionäre im Wege der Reinvestition von Sonderdividenden mit Beschluss vom 24.05.2016 seine Zustimmung erteilt.

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung war der 24.05.2016.
    2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz erfolgt am 24.05.2016.
    3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung erfolgt voraussichtlich am 21.06.2016.
    4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).
    5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 595.412 Stück Aktien - dies entspricht ca. 2 % des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Die konkrete Anzahl an eigenen Aktien, die im Rahmen der Übertragung verkauft werden, hängt vom Ausmaß der Ausübung der Anrechte (ISIN AT0000A1L6V3) zur Reinvestition der Sonderdividende in Dividendenaktien durch die Aktionäre der Gesellschaft ab. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 29.095.000,00. Es ist zerlegt in 29.095.000 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-CMS PORR AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2, 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 - Seite 2 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien, Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien, verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien sowie zur Einziehung …