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    Sackgasse Riester-Rente?  9221  4 Kommentare Riester-Guthaben in gesetzliche Rente übertragen? Wäre möglich…

    Die Riester-Rente ist tot, es lebe die Riester-Rente! Über Jahre haben Riester-Vorsorger eingezahlt und gespart in der Hoffnung, ihre wohl recht karge gesetzliche Rente aufzubessern. Dann hieß es, lohnt nicht. Allein Gutverdiener mit stetigen Erwerbsbiographien profitieren. Alleinerzieher oder Geringverdiener erhalten höchstwahrscheinlich nur die Grundsicherung im Alter. Und auf diese wird - ohne entsprechenden Freibetrag - die Riesterrente angerechnet. Der Staat muss nur noch die Differenz hinblättern. Win-Win für Staat sowie Versicherer, die sich längst eine goldene Nase verdient haben.

    "Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, muss mehr haben als die Grundsicherung im Alter. Deswegen soll in der Rente ein Abstand zur Grundsicherung geschaffen werden. Dabei werden wir bis zu fünf Jahren Arbeitslosigkeit anrechnen,“ so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Vorstellung ihres Konzeptes der Lebensleistungsrente. Allerdings reicht ein Gehalt auf Mindestlohn-Niveau auch nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Dafür müsste der Stundenlohn dafür bei 11,68 Euro liegen. Heute gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Riester-Zusatz im Alter? Falsch gedacht!

    Sackgasse Riester-Rente - Was nun?

    OK, Riester funktioniert nicht - zumindest nicht für einen Großteil der Arbeitnehmer. Die einen wollen sie abschaffen, die anderen attraktiver machen für Geringverdiender und manch einer fordert gar die Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre - auf der Skala nach oben offen. Aber was, wenn Riester abgeschafft würde. Könnten die Anwartschaften zum Beispiel in die gesetzliche Rentenkasse transferiert werden?

    Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages bestünden keine verfassungsrechtlichen Probleme. Dies ist einem aktuellen Gutachten zu entnehmen, aus dem der  Berliner „Tagesspiegel" zitiert. Kleine Einschränkung: Der Transfer müsste freiwillig erfolgen. Wenn "lediglich ein Recht, nicht jedoch eine Pflicht" zur Übertragung der Riester-Renten in die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt würde, sei "keine Verletzung grundgesetzlicher Vorgaben" ersichtlich, heißt es in dem neunseitigen Papier. Nachdem sich herausgestellt habe, dass die Riester-Rente nicht funktioniere, müssten die Sparer Gelegenheit bekommen, ihr Wertguthaben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen, fordert die Linkspartei, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Einen entsprechenden Beschlussantrag will die Fraktion am Donnerstag im Bundestag einbringen.





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