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    DGAP-Adhoc  649  0 Kommentare Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen (deutsch)

    Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen

    Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    02.06.2016 17:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-Hoc-Mitteilung

    Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel

    vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu

    stellen

    Frankfurt, 2. Juni 2016. Die Aktien der Vtion Wireless Technology AG

    (Segment Prime Standard, ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN) sind derzeit zum

    Wertpapierhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und

    gleichzeitig im Untersegment des Regulierten Marktes mit zusätzlichen

    Pflichten zugelassen, die sich aus der Einbeziehung ergeben (Prime

    Standard).

    Heute hat der Vorstand der Vtion Wireless Technology AG mit Zustimmung des

    Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu

    beantragen. Die Zulassung der Aktien der Vtion Wireless Technology AG zum

    Regulierten Markt (General Standard) soll davon zunächst unberührt

    bleiben.

    Der Widerruf der Zulassung wird innerhalb von drei Monaten nach der

    Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung im Internet (www.deutsche-

    boerse.com) durch die Geschäftsführung der Deutschen Börse wirksam.

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

    Kirchhoff Consult AG

    Andreas Friedemann, tel.: +49 40 60 91 86 50,

    andreas.friedemann@kirchhoff.de

    oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de

    Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

    Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete

    Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben;

    sie beruhen stattdessen auf Vtions derzeitigen Ansichten und Erwartungen

    und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft

    liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß

    zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser

    Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der

    Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu

    erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen

    führen. Vtion übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten

    Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich

    deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.

    02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Vtion Wireless Technology AG

    Westhafenplatz 1 (Westfalen Tower)

    60327 Frankfurt

    Deutschland

    Telefon: +49 69 710 456 245

    Fax: +49 69 710 456 248

    E-Mail: ir@vtion.de,Janina.schumann@kirchhoff.de

    Internet: www.vtion.de

    ISIN: DE000CHEN993

    WKN: CHEN99

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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