DGAP-News
Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ - Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsver - Seite 2
es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich
vorübergehend ein Börsenkurs oder Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das
nicht von Dauer ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen
oder irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der
Stabilisierungsmanager kann Stabilisierungsmaßnahmen am regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist
nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht
zugesichert werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können
jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.
Bei möglichen Stabilisierungsmaßnahmen und soweit gesetzlich zulässig
können Anlegern im Rahmen des Angebots zusätzlich zu dem ursprünglichen
Angebot an Aktien der Gesellschaft bis zu 535.714 zusätzliche Aktien
zugeteilt werden (die 'Mehrzuteilung'). Im Zusammenhang mit einer möglichen
Mehrzuteilung, wurden dem Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung
der Konsortialbanken bis zu 535.714 Aktien aus dem Bestand der bestehenden
Aktionäre (die 'Greenshoe-Aktionäre') in Form eines kostenlosen
Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien
beträgt bis zu 15% der neu im Rahmen der IPO-Kapitalerhöhung von der
Gesellschaft auszugebenden Aktien.
Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager im Namen und
für Rechnung der Konsortialbanken in diesem Zusammenhang, ausschließlich um
etwaige Mehrzuteilungen abzudecken, eine Option zum Erwerb von bis zu
535.714 Mehrzuteilungs-Aktien aus dem Bestand der verkaufenden Aktionäre
(die 'Mehrzuteilungs-Aktien') zum Angebotspreis abzüglich der vereinbarten
Provisionen eingeräumt, um auf diese Weise die Verpflichtung zur
Rückübertragung aus dem Wertpapierdarlehen zu erfüllen (die 'Greenshoe-
Option'). Die Greenshoe-Option kann durch den Stablisierungsmanager im
Namen und für Rechnung der Konsortialbanken ausgeführt werden. Die
Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach Aufnahme des Börsenhandels der
Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem Aktien im Wege der Mehrzuteilung
platziert wurden, vorgenommen werden.
Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der
Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten
sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten
Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen.
Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in