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    DGAP-News  249  0 Kommentare Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ - Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsver - Seite 3


    angemessener Weise bekannt geben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
    wurden oder nicht, sowie über den Beginn und das Ende der
    Preisstabilisierungsmaßnahmen, das Datum, an dem die letzte
    Stabilisierungsmaßnahme vorgenommen wurde, die Preisspanne innerhalb derer
    Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden (für jedes Datum an dem eine
    Stabilisierungsmaßnahme ergriffen wurde) und der Handelsplatz, an dem die
    etwaige Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten.

    Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG

    Haftungsausschluss

    Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den
    Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan verbreitet oder
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    Teil eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur
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    Kanada, Australien, Japan oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein
    solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere, auf die
    in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht,
    gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
    Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen nicht in den
    Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis des
    Vorliegens einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des
    Securities Act oder im Rahmen von Rechtsgeschäften, die der
    Registrierungspflicht des Securities Act nicht unterliegen. Es wird kein
    öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten stattfinden.

    Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet,
    die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and
    Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie gegebenenfalls
    einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind, und/oder (ii) sich außerhalb des
    Vereinigten Königreiches befinden, und/oder (iii) professionelle Erfahrung
    mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von
    'investment professionals' gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and
    Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
    Fassung) (die 'Verordnung') fallen, oder Personen sind, die unter Artikel
    49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies,
    unincorporated associations, etc.') oder die unter eine andere Ausnahme der
    Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als
    'Relevante Personen' bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten
    Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf
    diese Mitteilung oder irgendeinen Teil ihres Inhalts handeln. Alle
    Investments und Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug
    genommen wird, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur
    mit Relevanten Personen abgewickelt.


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    29.09.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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