DGAP-News
Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ - Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsver - Seite 3
angemessener Weise bekannt geben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
wurden oder nicht, sowie über den Beginn und das Ende der
Preisstabilisierungsmaßnahmen, das Datum, an dem die letzte
Stabilisierungsmaßnahme vorgenommen wurde, die Preisspanne innerhalb derer
Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden (für jedes Datum an dem eine
Stabilisierungsmaßnahme ergriffen wurde) und der Handelsplatz, an dem die
etwaige Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten.
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den
Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan verbreitet oder
veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch den
Teil eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien, Japan oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein
solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere, auf die
in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht,
gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis des
Vorliegens einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des
Securities Act oder im Rahmen von Rechtsgeschäften, die der
Registrierungspflicht des Securities Act nicht unterliegen. Es wird kein
öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet,
die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and
Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie gegebenenfalls
einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind, und/oder (ii) sich außerhalb des
Vereinigten Königreiches befinden, und/oder (iii) professionelle Erfahrung
mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von
'investment professionals' gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die 'Verordnung') fallen, oder Personen sind, die unter Artikel
49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies,
unincorporated associations, etc.') oder die unter eine andere Ausnahme der
Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als
'Relevante Personen' bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf
diese Mitteilung oder irgendeinen Teil ihres Inhalts handeln. Alle
Investments und Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug
genommen wird, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur
mit Relevanten Personen abgewickelt.
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29.09.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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506955 29.09.2016
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solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere, auf die
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gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis des
Vorliegens einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des
Securities Act oder im Rahmen von Rechtsgeschäften, die der
Registrierungspflicht des Securities Act nicht unterliegen. Es wird kein
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Fassung) (die 'Verordnung') fallen, oder Personen sind, die unter Artikel
49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies,
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