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bmp Holding AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 21.03.2017 soll über Kapitalherabsetzung beschließen - weitere Kapitalmaßnahmen geplant
DGAP-Ad-hoc: bmp Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Absichtserklärung
Die bmp Holding AG (ISIN DE0003304200) informiert, dass die |
Die Gesellschaft hat heute entschieden, der Hauptversammlung zum Ausgleich
der eingetretenen Verluste und Wertminderungen eine vereinfachte
Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff AktG vorzuschlagen. Das Grundkapital der
bmp Holding AG soll auf 6.900.391,00 EUR herabgesetzt und die
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1
durchgeführt werden. Die Einberufung zur Hauptversammlung wird am 10.
Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand hat zudem heute seine Absicht erklärt, nach Eintragung der
Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung im Umfang von rund 10 % des nach
Herabsetzung bestehenden Grundkapitals unter Ausnutzung des genehmigten
Kapitals zu beschließen und das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der
Eigenkapitalbasis und der Liquidität. Die Aktien sollen einigen wenigen,
ausgewählten Investoren angeboten werden. Voraussetzung sind die Eintragung
der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister sowie die entsprechenden
Beschlussfassungen durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft prüft weiterhin eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht im
Rahmen eines öffentlichen Angebots im weiteren Jahresverlauf.
Mitteilende Person:
Oliver Borrmann, Vorstand
Kontakt:
Corinna Riewe, bmp Holding AG, Investor Relations, Tel.: 030-20305567, email:
criewe@bmp.com, Fax: 030-20305555
06.02.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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