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MBB SE: Börsengang der MBB SE Tochter Aumann: Emissionspreis beträgt 42,00 EUR je Aktie und liegt damit am oberen Ende der Preisspanne - Seite 2
Der Streubesitz beläuft sich nach dem Auslaufen der Lock-up Fristen auf bis zu 46,4 % vorbehaltlich der vollumfänglichen Ausübung der Greenshoe-Option. MBB beabsichtigt als Mehrheitsaktionär der Aumann AG die verbleibenden mindestens 53,6 % der ausstehenden Aumann Aktien langfristig zu halten.
Der Börsengang wurde von Berenberg und Citigroup als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit Hauck & Aufhäuser als Joint Bookrunners begleitet.
Über die MBB SE:
Die MBB SE ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1995 durch organisches Wachstum und Kauf von Unternehmen nachhaltig wächst. Kern des Geschäftsmodells ist die langfristige Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen und der Gruppe als Ganzes. Seit Anbeginn war das Geschäftsmodell überdurchschnittlich profitabel - substanzielles Wachstum und nachhaltige Renditen sind auch zukünftig Ziel der MBB SE.
Weitere Informationen über die MBB SE finden sich im Internet unter www.mbb.com.
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MBB SE
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Tel +49 30 844 15 330
Fax +49 30 844 15 333
anfrage@mbb.com
www.mbb.com
Geschäftsführende Direktoren
Dr. Christof Nesemeier (CEO)
Anton Breitkopf
Dr. Gerrit Karalus
Klaus Seidel
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Gert-Maria Freimuth
Registergericht
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 165458
Disclaimer
Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.
Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (der "Stabilisierungsmanager") (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss sie spätestens dreißig Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.
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