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    EANS-Hauptversammlung  594  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
    Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
    nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in
    Schriftform spä­testens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) aus­schließlich
    auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
    muss, erforderlich: Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Laurenzen/Wechsel,
    Köppel 60 Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

    anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Dabei können die
    Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)

    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599,
    unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes
    Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
    Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
    Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
    Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
    depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
    Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
    OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
    über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
    zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
    Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
    Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
    Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, * Depotnummer andernfalls
    eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
    Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
    Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich
    auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
    Wiener Zeit) bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
    Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen. Die
    Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation
    bei der Re­gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
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    EANS-Hauptversammlung Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere …

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