checkAd

    EANS-Hauptversammlung  766  0 Kommentare Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare; 5. Erklärungen
    gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
    (werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft
    Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur
    Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung
    Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail
    hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.

    Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
    Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
    (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
    Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 gesetzt und bekannt
    gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
    (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche
    Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die
    Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
    vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
    Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 19.
    Mai 2017) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
    A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller
    müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der
    Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer
    Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
    Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter
    muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
    Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
    mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
    die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
    Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
    Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
    Hauptversammlung (sohin der 30. Mai 2017) können Aktionäre, deren
    Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
    jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
    49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
    Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
    hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) Vorschläge zur
    Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
    Seite 2 von 6



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-Hauptversammlung Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 9. Juni 2017, um 10:00 MESZ Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer