EANS-Hauptversammlung
Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare; 5. Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
(werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft
Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur
Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung
Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche
Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die
Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 19.
Mai 2017) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller
müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer
Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter
muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
Hauptversammlung (sohin der 30. Mai 2017) können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2017@telekomaustria.com) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
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