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Cofinpro AG / Folgen der MiFID II-Umsetzung: Das ändert sich für Bankkunden
Folgen der MiFID II-Umsetzung: Das ändert sich für Bankkunden
Frankfurt (ots) - In sechs Monaten tritt die MiFID II-Richtlinie in Kraft. Derzeit arbeiten die Banken mit Hochdruck an der Realisierung. Jetzt zeigt sich immer konkreter, wie die Institute das
Mammut-Projekt umsetzen und ob der Gesetzgeber sein Ziel erreichen wird, die Verbraucher besser zu schützen. Die auf Finanzdienstleister spezialisierte Unternehmensberatung Cofinpro begleitet eine
Vielzahl von großen deutschen Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der MiFID II-Umsetzung. Ein Überblick über die Erfahrungen aus diesen Projekten und die Konsequenzen, die sich daraus
für die Kunden ergeben:
1. Berge von Papier
Ab Herbst dieses Jahres bekommen viele Bankkunden ein Starterpaket mit Informationen rund um MiFID II, AGB-Änderungen und mehr: Pro Kunde werden dutzende Seiten Papier verschickt. Viel mehr Papier
begleitet den Kunden künftig auch über das Jahr. Bei jedem Beratungstermin wird er stapelweise zusätzliche Produkt- und Kosteninformationen zu seiner Beratungsdokumentation erhalten. Daneben noch
je Quartal eine Depotübersicht, welche die Umsätze und Bestände darstellt. Und im Rahmen der Vermögensverwaltung sind die Institute verpflichtet, ebenfalls alle drei Monate ausführlich über die
Entwicklung der Anlageprodukte zu informieren. Zudem müssen dem Kunden beispielsweise auch kurzfristige Überschreitungen einer bestimmten Verlustschwelle im Depot mitgeteilt werden. "Die
Mitteilungen häufen sich also und die zu erwartende Reaktion vieler Kunden: Sie werden die Post ihrer Bank noch seltener gründlich studieren", sagt Daniel Spitschan ist Senior Expert Consultant bei
Cofinpro.
2. Die Auswahl an Produkten verringert sich für den einzelnen Kunden
Die Banken werden ihr Angebot künftig sehr genau prüfen, um die strengen Auflagen zu erfüllen und Risiken in der Beratung zu minimieren. Sie sind verpflichtet, ihre Angebote genau am jeweiligen
Anlegerprofil auszurichten. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, was die Risikostreuung im Kundendepot erschweren wird. Das Anlageziel und die Motivation des Kunden müssen hinterfragt
sowie regelmäßig überprüft werden. "Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll, wird aber dazu führen, dass die Kunden künftig auf weniger Produkte zugreifen können. So wären vor allem
Anleger, die ohne Beratung Wertpapiere kaufen, von etwaigen automatisierten Vertriebseinschränkungen negativ betroffen und deren Wahlfreiheit eingeschränkt", sagt Melanie Purgar, Senior Expert
Consultant bei Cofinpro.
3. Der Ausweis der tatsächlichen Kosten gelingt nicht immer
Der Gesetzgeber verlangt künftig eine bessere Kostentransparenz. Die Banken sind verpflichtet, bereits vor dem Geschäftsabschluss alle anfallenden Kosten auszuweisen. Das Dilemma der Banken dabei:
Zu diesem Zeitpunkt stehen die Kosten je nach Produktart noch gar nicht konkret fest. Die Institute müssen also auf die Vorjahreswerte zurückgreifen, um eine angenäherte Schätzung abzugeben. In den
neuen jährlichen Kostenreports werden die Kunden beispielsweise dann auch nicht die tatsächlich angefallenen Produktkosten ihres Fonds sehen, sondern gegebenenfalls die Zahlen aus dem
Jahresabschluss des Vorjahres.
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4. Es bleibt bei der abhängigen Beratung
Auch unter MiFID II wird kein Durchbruch der Honorarberatung erfolgen, da der organisatorische Aufwand für die Institute zu hoch ist. "Die Banken werden sich also nicht von ihrem traditionellen
Modell der abhängigen Beratung abwenden", zeigen die Erfahrungen von Melanie Purgar. Doch sie müssen explizit auf diese Art der Vergütung hinweisen und gleichzeitig an der Qualität ihrer
Dienstleistungen arbeiten. Sonst dürfen sie die Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten nicht mehr behalten. Zur Qualitätssteigerung zählt beispielsweise ein verbesserter Zugang zu
Beratungsdienstleistungen - auch in Form eines engmaschigen Filialnetzes. Damit könnte sogar dem "Filialsterben" in der Fläche entgegengewirkt werden. Im Katalog der potenziellen
Qualitätsverbesserungen ist außerdem von Online-Tools die Rede, die den Kunden bei der Überwachung und Beurteilung des Portfolios unterstützen sollen. Solche Maßnahmen sind bestenfalls ohnehin bei
vielen Banken geplant, die ihr Online-Angebot ausbauen wollen.
5. Alle Telefongespräche werden aufgezeichnet und viele Jahre archiviert
Die Bank muss künftig sämtliche telefonischen und elektronischen Orderaufträge oder Anlagegespräche mit dem Kunden aufzeichnen. Manche Institute nehmen das gesamte Gespräch auf - also
gegebenenfalls auch Privates. Andere werden erst auf die Aufnahmetaste drücken, wenn es um das Produkt geht. Allen gemeinsam ist: Die Aufzeichnung wird mindestens über 7, eher über 10 Jahre
archiviert, um die geführten Gespräche zu protokollieren und im Streitfall über Beweismittel zu verfügen.
6. Mehr Bürokratie für Vereine und andere juristische Personen
Jede juristische Person, also beispielsweise jeder eingetragene Verein, braucht ab dem kommenden Jahr einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI), um weiter Finanztransaktionen vornehmen zu
können. Ohne diesen dürfen beispielsweise Fondsanteile nicht mehr verkauft werden. Die Beantragung eines solchen LEI kostet Geld und sie muss jährlich neu erfolgen. Das ist umständlich und teuer.
"Die Regelung dürfte dazu führen, dass kleinere Beträge seltener in Wertpapiere angelegt werden", erklärt Wertpapier-Experte Daniel Spitschan.
Fazit: MiFID II beinhaltet aus Verbrauchersicht viele sinnvolle Maßnahmen. Doch es bringt nicht nur den Banken, sondern auch dem Kunden noch mehr Bürokratie und nimmt ihm möglicherweise Chancen in
der Geldanlage. Zudem widerspricht eine mit der Regulierung einhergehende steigende Standardisierung im Produkt- und Dienstleistungsangebot dem zunehmenden Bedürfnis der Verbraucher nach
individuellen Leistungen. Die Institute müssen Wege finden, diesen Anforderungen zu begegnen.
Über Cofinpro (www.cofinpro.de)
Cofinpro unterstützt Deutschlands führende Finanzdienstleister bei der Verbesserung von Geschäftsprozessen. Zu den Kunden zählen große Privatbanken, Landesbanken und der genossenschaftliche Sektor
sowie die führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften. Gegründet 2007 als mitarbeitergetragene Aktiengesellschaft beschäftigt die Unternehmensberatung inzwischen 125 Bank- und Technologieexperten.
Neben der Zentrale in Frankfurt am Main unterhält Cofinpro Standorte in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe, Köln, Hamburg, Hannover und Dresden. Das Consultinghaus hat 2017 zum siebten Mal in
Folge vom Great Place to Work® Institut die Auszeichnung als einer der besten Arbeitgeber Deutschlands erhalten.
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