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    Trump-Prozess  121  0 Kommentare Ex-Vertraute war 'sehr besorgt' über sexistisches Video

    Für Sie zusammengefasst
    • Ex-Vertraute schildert Besorgnis über "Access Hollywood"-Video im Prozess gegen Trump.
    • Hicks angewiesen zu "leugnen, leugnen, leugnen" nach sexistischen Äußerungen.
    • Erster Strafprozess gegen Ex-Präsident Trump wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen.

    NEW YORK (dpa-AFX) - Im Prozess gegen Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin hat eine Ex-Vertraute des früheren US-Präsidenten ihre Sicht auf den Skandal rund um das "Access Hollywood"-Video geschildert. Sie sei "besorgt, sehr besorgt" gewesen, als das Video mit sexistischen Aussagen Trumps im Wahlkampf 2016 an die Öffentlichkeit gelangt sei, sagte Hope Hicks am Freitag im Zeugenstand vor Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.

    Ihre Mitarbeiter habe Hicks, die früher Kommunikationsdirektorin Trumps war, daraufhin unter anderem angewiesen, zu "leugnen, leugnen, leugnen". In dem Video aus dem Jahr 2005 prahlt Trump, als Berühmtheit könne man sich Frauen gegenüber alles erlauben und ihnen sogar in den Schritt fassen.

    Hicks wurde zudem zu ihrer Sicht auf den früheren Trump-Anwalt Michael Cohen befragt, der von der Trump-Verteidigung immer wieder als nicht vertrauenswürdig dargestellt wird. Die 35-jährige Hicks sagte weiter, mit Trump habe sie seit 2022 nicht mehr gesprochen. Ihre mehrere Stunden dauernde Aussage musste einmal für eine kurze Pause unterbrochen werden, weil Hicks in Tränen ausbrach.

    In dem Verfahren - dem ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen US-Präsidenten in der Geschichte der Vereinigten Staaten - ist Trump unter anderem wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. Der 77-Jährige, der im November erneut zum US-Präsidenten gewählt werden will, hat auf nicht schuldig plädiert.

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    Der Prozess hatte Mitte April begonnen und könnte nach Gerichtsangaben bis zu acht Wochen dauern. Bei einer Verurteilung droht dem 77-Jährigen eine mehrjährige Gefängnisstrafe, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Trump hätte zudem die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Auch nach einer möglichen Verurteilung - und selbst im Falle einer Gefängnisstrafe - dürfte Trump bei der Präsidentschaftswahl antreten./cah/DP/zb




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