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Deutsche Postbank AG: Gericht im Spruchverfahren zum Squeeze-out will Musterverfahren gegen die Deutsche Bank AG abwarten
DGAP-News: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Firmenübernahme Zum 21. Dezember 2015 wurden die verbliebenen Minderheitsaktionäre der Deutschen Postbank AG gegen eine Barabfindung von 35,05 EUR je Aktie ausgeschlossen, und die Aktien sind auf die Deutsche Bank AG übergegangen. Vor dem Landgericht Köln ist hierzu das Spruchverfahren anhängig, mit dem die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre eine höhere Abfindung beantragen. |
Ebenfalls vor dem Landgericht Köln sind Klagen ehemaliger Postbank AG-Aktionäre gegen die Deutsche Bank AG anhängig, die aus dem von der Deutschen Bank AG am 7. Oktober 2010 unterbreiteten Übernahmeangebot noch freiwillig zum Preis von 25,00 EUR je Aktie ausgestiegen sind und nun eine Nachzahlung von 32,25 EUR je Aktie geltend machen. Für die Kläger haben Schirp Neusel & Partner Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt. Auch die Beklagte, die Deutsche Bank AG, hat zwischenzeitlich - naturgemäß widerstreitende - eigene Musterverfahrensanträge gestellt.
Schirp Neusel & Partner rufen ehemalige Aktionäre der Postbank AG dazu auf, ihre Nachzahlungsansprüche noch vor Eintritt der Verjährung am 31. Dezember 2017 jetzt geltend zu
machen.
Im Spruchverfahren wird die Angemessenheit der Abfindung auf der Basis des Unternehmenswertes geprüft. Das LG Köln hat im Spruchverfahren darauf hingewiesen, dass ein unterlassenes Pflichtangebot
und ein angemessenes Übernahmeangebot von 57,25 EUR je Aktie durchaus auf den Unternehmenswert im Squeeze out Beachtung finden. Man wolle daher zunächst das Musterverfahren abwarten.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte Berlin:
"In das Musterverfahren werden damit große Erwartungen gesteckt. Das Musterverfahren ist eine Riesenchance für alle Aktionäre, die Streitigkeiten mit der Deutschen Bank AG um die Postbank AG
Übernahme umfassend gerichtlich aufzuarbeiten."
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte Berlin:
"Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des LG Köln im Spruchverfahren. Denn auch wir halten die gemeinschaftliche Klärung aller Rechtsfragen für sinnvoll und freuen uns, dass wir den
entscheidenden Anstoß dafür geben konnten."
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Kontakt:
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger
Leipziger Platz 9
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Tel. 030 327 617 0
Fax 030 327 617 17
E-Mail: radtke-rieger@ssma.de
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