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    ROUNDUP  464  0 Kommentare Nach Stuttgarter Diesel-Urteil will Bayern nicht nachziehen

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der Empfehlung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Fahrverboten für ältere Diesel will der Freistaat bei seiner Linie bleiben. "Die bayerische Staatsregierung lehnt pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten ab", sagte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) laut Mitteilung vom Freitag. Die Fahrzeugflotte müsse vielmehr insgesamt schadstoffärmer werden. Die Stadt München will nach dem Urteil mögliche Schritte prüfen.

    Scharf sagte, bei dem Thema seien Vernunft und Augenmaß gefragt. Es müsse mit den Menschen in den Städten und nicht gegen sie gehandelt werden. Die Staatsregierung habe ein umfassendes Maßnahmenpaket für saubere Luft in München vorgelegt.

    Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, Dieter Reiter (SPD), will aber zunächst die für August angekündigte schriftliche Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts abwarten. "Ich habe mein Fachreferat für Gesundheit und Umwelt gebeten, anhand der schriftlichen Begründung zu prüfen, ob das Urteil Auswirkungen für München hat", sagte er laut Mitteilung vom Freitag.

    Der Vizepräsident des Deutschen Städtetags, Nürnbergs OB Ulrich Maly (SPD), räumte Versäumnisse der Politik im Abgasskandal ein. Dem Bayerischen Rundfunk sagte er: "Wir waren vielleicht zu langmütig gegenüber der Automobilindustrie." Die Autoindustrie sei in Zugzwang.

    Für Reiter hat die Gesundheit der Bürger oberste Priorität. "Deshalb werden wir die reale Stickoxidbelastung mit eigenen Messstationen in München überprüfen." Dann werde sich zeigen, "ob die von der bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen dazu führen, dass die Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden".

    Laut Verwaltungsgericht Stuttgart sind nur Fahrverbote ein wirksames Mittel, um die Luftbelastung mit giftigem Stickstoffdioxid schnellstmöglich zu reduzieren. Dazu sei das Land verpflichtet, heißt es im Urteil vom Freitag. Wahrscheinlich ist, dass der Fall aber zur höchstrichterlichen Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergereicht wird./fuw/DP/stw





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