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     772  0 Kommentare Goldcorp schließt Übernahme der Exeter Resource Corporation ab

    Goldcorp schließt Übernahme der Exeter Resource Corporation ab

     

    Vancouver, B.C., 2. August 2017: Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA, TSX: XRC, Frankfurt: EXB) (Exeter” oder das Unternehmen”) gab heute bekannt, dass Goldcorp Inc. (TSX: G, NYSE: GG) (Goldcorp”) die bereits gemeldete Übernahme sämtlicher ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Exeter (Exeter-Aktien”), die nicht bereits Eigentum von Goldcorp waren, im Wege eines Plan of Arrangement (das Arrangement) abgeschlossen hat.

     

    Entsprechend dem Arrangement erhalten die Aktionäre von Exeter (mit Ausnahme von Goldcorp) 0,12 einer Stammaktie von Goldcorp für jede gehaltene Exeter-Aktie, und Exeter wird damit zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Goldcorp.

     

    Das Arrangement wurde vom Supreme Court von British Columbia in seinem rechtskräftigen Urteil vom 1. August 2017 genehmigt. Das Arrangement unterliegt weiterhin der endgültigen Genehmigung der Toronto Stock Exchange (die TSX”).

     

    Es wird erwartet, dass die Exeter-Aktien um den 8. August 2017 von der Toronto Stock Exchange dekotiert werden; die Dekotierung von der NYSE-MKT und der Börse Frankfurt erfolgt umgehend nach dem Transaktionsabschluss.

     

    Weitere Informationen zu den Bestimmungen des Arrangements sind in dem Management-Informationsrundschreiben von Exeter vom 27. Juni 2017 aufgeführt, das über das Profil von Exeter unter www.sedar.com abgerufen werden kann.

     

    Im Auftrag der Exeter Resource Corporation

     

    Jason Attew

    Director und Chief Financial Officer

     

    Weitere Informationen erhalten Sie von:

    Etienne Morin

    (800) 567-6223

    2200 HSBC Building, 885 West Georgia Street, Vancouver, BC  V6C 3E8

     

    Vorsorglicher Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

    Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung, von Abschnitt 21E des United States Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung, des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der Veröffentlichungen der United States Securities and Exchange Commission, jeweils in der geltenden Fassung, und zukunftsgerichtete Informationen gemäß den Bestimmungen der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze betreffend den Abschluss des Arrangements. Im Allgemeinen sind diese zukunftsgerichteten Aussagen durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Begriffen identifizierbar, etwa plant, erwartet, wird erwartet, plant ein, sieht vor, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, nimmt an, ist überzeugt von oder Abwandlungen dieser Wörter und Begriffe ähnlicher Bedeutung oder Aussagen darüber, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreten können, könnten, würden, sollten, dürften, werden oder vielleicht oder möglicherweise oder potenziell eintreten oder erreicht werden bzw. durch die entsprechende negative Konnotation. 

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