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     2506  0 Kommentare "Free Lunch" für Anleger beim Tausch von Kontron-Aktien in S&T?

    Eine sehr interessante Frage erreichte mich bzgl. des Umtausches von Kontron-Aktien in S&T.

    Die österreichische S&T AG habe ich ja schon länger auf der Empfehlungsliste, während ich vor einigen Jahren vor einem Investment in Kontron abgeraten hatte. Und nun...?


    "Speziell zu S&T habe ich nun eine Nachfrage in Bezug auf die Verschmelzung mit Kontron.

    Haben wir hier nicht eine free lunch-Situation? Das Umtauschverhältnis ist auf 39 Kontron-Aktien für 10 S&T-Aktien definiert (Umtauschfrist 23.8. bis 19.9). Die Kontron-Aktie steht gegenwärtig bei 3,83 EUR, ergo 39x3,83=149,37 EUR. Gleichzeitig zahlt man aktuell ca. 173,50 EUR für 10 S&T-Aktien am Markt. Das ist eine Differenz von ca. 24 EUR, die man relativ risikolos mitnehmen kann, denn das einzige Risiko besteht doch letztlich darin, dass die Verschmelzung nicht wie geplant eingetragen wird. Dazu kommt noch, dass man je erhaltener S&T-Aktie nochmal 0,15 EUR erhält.

    Nun die Frage, ob ich etwas übersehen habe?!"


    Hier meine Einschätzung

    Das sieht wirklich verlockend aus. Doch leider hat der Hund doch ein paar Flöhe und die finden sich in den Details der Umtauschbedingungen.

    Das Umtauschverhältnis hast Du richtig benannt, für 39 Kontron-Aktien bekommt man am Ende 10 S&T-Aktien zzgl. einer Barabfindung von 0,15 Euro. Wenn denn alles glatt geht...

    Zunächst einmal gibt es eine ganze Reihe von Klagen gegen die Beschlüsse der S&T-Hauptversammlung, gegen die der Kontron-Hauptversammlung uswusf. Das könnte die ganze Prozedur um einiges verzögern. Im schlimmsten Fall bekommen die Kläger auch noch Recht und die Beschlüsse sind/waren rechtswidrig. Dann müsste alles wiederholt werden - mit entsprechendem Zeitverlust und Extrakosten.

    Sofern diese rechtlichen Hürden genommen sind, steht der Umtausch an. Es wird aber nicht direkt in S&T-Aktien getauscht, sondern Kontron-Aktien werden in Anteile an der Deutschland-Tochter von S&T (das sind ja Österreicher) getauscht. Man wird also durch Einreichen seiner Kontron-Aktien zunächst Aktionär der nicht börsennotierten S&T Deutschland Holding AG. Diese Aktien sollen dann in die S&T AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht werden.

    Lesen Sie die ganze Einschätzung von Gastautor Michael C. Kissig auf www.intelligent-investieren.net.

     

    S&T AG
    Chart: S&T AG | Powered by GOYAX.de

     


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