DGAP-WpÜG
Pflichtangebot; - Seite 2
Veröffentlichung der Angebotsunterlage, steht das in Gliederungspunkt H II.
2. der Angebotsunterlage genannte Abwicklungskonto 3309 des Bankhauses
Neelmeyer AG bei der Clearstream Banking AG nicht zur Verfügung. Deswegen
ist es erforderlich, dass die Technik der Abwicklung des Pflichtangebots
geändert wird.
Aus diesem Grund wird die Angebotsunterlage gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG
berichtigt.
Dies führt zu Berichtigungen der Darstellung in den Gliederungspunkten B.,
H. II. 2. bis 4. und J.I. der Angebotsunterlage.
B. Berichtigung
I. Berichtigung von Gliederungspunkt B. der Angebotsunterlage
Annahme Die Annahme ist schriftlich oder in Textform gegenüber den
Depotbanken des jeweiligen ABK-Aktionärs zu erklären. Sie wird
durch einen Sperrvermerk der depotführenden Bank auf dem Depot des
ABK-Aktionärs wirksam ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien').
ISIN / WKN ABK-Aktien: ISIN DE 0005013007 / WKN
501300.
Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt
nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN
DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT für Zum Verkauf
eingereichte ABK-Aktien, da die ISIN
DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT nicht mehr
besteht.
II. Berichtigung von Gliederungspunkt H. II. 2. bis 4. der
Angebotsunterlage
2. Annahmeerklärung
Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die
ISIN DE000A2GSVT9.
Die ABK-Aktionäre können nunmehr das Angebot innerhalb der Annahmefrist
dadurch annehmen, dass sie
- schriftlich oder in Textform gegenüber ihrem depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('depotführende Bank') die Annahme
des Pflichtangebots unter Angabe der Anzahl der ABK-Aktien, für die sie
dieses Pflichtangebot annehmen wollen, erklären ('Annahmeerklärung');
- die ABK-Aktien, für welche die Annahme des Pflichtangebots erklärt
werden soll, ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien') durch ihr
depotführendes Institut im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk
versehen lassen, der sicherstellt, dass die ABK-Aktien bis zur
Abwicklung des Pflichtangebots, das heißt bis zur Übertragung der im
Rahmen des Pflichtangebots zu berücksichtigenden ABK-Aktien, nicht
anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden.
Klarstellend wird festgehalten, dass etwaige bereits vor dieser
Bekanntmachung erklärte Annahmeerklärungen von ABK-Aktionären weiterhin
H. II. 2. bis 4. und J.I. der Angebotsunterlage.
B. Berichtigung
I. Berichtigung von Gliederungspunkt B. der Angebotsunterlage
Annahme Die Annahme ist schriftlich oder in Textform gegenüber den
Depotbanken des jeweiligen ABK-Aktionärs zu erklären. Sie wird
durch einen Sperrvermerk der depotführenden Bank auf dem Depot des
ABK-Aktionärs wirksam ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien').
ISIN / WKN ABK-Aktien: ISIN DE 0005013007 / WKN
501300.
Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt
nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN
DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT für Zum Verkauf
eingereichte ABK-Aktien, da die ISIN
DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT nicht mehr
besteht.
II. Berichtigung von Gliederungspunkt H. II. 2. bis 4. der
Angebotsunterlage
2. Annahmeerklärung
Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die
ISIN DE000A2GSVT9.
Die ABK-Aktionäre können nunmehr das Angebot innerhalb der Annahmefrist
dadurch annehmen, dass sie
- schriftlich oder in Textform gegenüber ihrem depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('depotführende Bank') die Annahme
des Pflichtangebots unter Angabe der Anzahl der ABK-Aktien, für die sie
dieses Pflichtangebot annehmen wollen, erklären ('Annahmeerklärung');
- die ABK-Aktien, für welche die Annahme des Pflichtangebots erklärt
werden soll, ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien') durch ihr
depotführendes Institut im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk
versehen lassen, der sicherstellt, dass die ABK-Aktien bis zur
Abwicklung des Pflichtangebots, das heißt bis zur Übertragung der im
Rahmen des Pflichtangebots zu berücksichtigenden ABK-Aktien, nicht
anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden.
Klarstellend wird festgehalten, dass etwaige bereits vor dieser
Bekanntmachung erklärte Annahmeerklärungen von ABK-Aktionären weiterhin
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