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Dr. Greger & Collegen: Landgericht Köln verurteilt Deutsche Bank AG zur Zahlung von Schadensersatz an ehemalige Aktionäre der Postbank AG
24.10.2017 / 17:12
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Weitere Milliardenzahlungen an betroffene Postbank-Aktionäre sind möglich - jetzt Ansprüche sichern!
Seit mehreren Jahren ist die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Mit aktuellen Urteilen vom 20.10.2017 hat das Landgericht Köln
erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig festgestellt, dass ehemaligen Postbank-Aktionären, die anlässlich des Übernahmeangebots oder im Rahmen des "Squeeze-Out"-Verfahrens mit weniger
als 57,25 EUR je Aktie abgefunden wurden, Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zuzüglich Zinsen zusteht. Im Maximalfall drohen der Deutschen Bank AG Nachzahlungen in einer
Größenordnung von bis zu drei Milliarden EUR.
Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Bank AG nicht erst im Jahr 2010, sondern bereits im Jahr 2008 das Übernahmeangebot hätte unterbreiten müssen - auch wenn die
Deutsche Bank AG zum damaligen Zeitpunkt als Minderheitenaktionärin von unter 30% noch nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Die Pflicht zur Unterbreitung des Übernahmeangebots bereits im
Jahr 2008 begründet das Landgericht Köln damit, dass die Deutsche Bank AG auch als Minderheitenaktionären tatsächlich und faktisch das Sagen bei der Postbank hatte. Während der
Übernahmepreis im Jahr 2008 noch 57,25 EUR betragen hätte, unterbreitete die Deutsche Bank AG im Jahr 2010 lediglich ein Angebot zu einem Kurs von 25 EUR je Aktie.
Deshalb steht den früheren Aktionären der Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG vom 7.10.2010 in Höhe von 25,00 EUR angenommen haben, laut aktuellen Urteilen des
Landgerichts Köln ein Nachzahlungsanspruch in Höhe von bis zu 32,25 EUR zuzüglich Zinsen zu. Aktionäre, die das damalige Übernahmeangebot in Höhe von 25,00 EUR nicht angenommen hatten und
per "Squeeze-Out"-Verfahren zu einem Preis von 35,05 EUR je Aktie aus der Postbank AG gedrängt wurden, haben laut Ansicht der für das Verfahren zuständigen Kölner Richter ebenfalls einen
entsprechenden Schadensersatzanspruch in Höhe des Differenzbetrages zu 57,25 EUR.
Da diese Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres 2017 zu verjähren drohen, sollten betroffene Postbank-Aktionäre rasch handeln und verjährungshemmende Maßnahmen gegenüber der Deutschen
Bank AG einleiten lassen. Eine kostenfreie Registrierung ist betroffenen Postbank-Aktionären möglich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Greger & Collegen:
https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
bzw. unter der E-Mail-Adresse: postbank-aktionaere@dr-greger.de. Nach Registrierung erhalten Interessenten kostenlos
weitere Informationen.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
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Tel.: 0941 / 630 99 60
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