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    ROUNDUP/Gericht  949  0 Kommentare Telekom muss Nachschlag für T-Online-Aktien zahlen

    FRANKFURT - Die Deutsche Telekom muss laut einem Gerichtsurteil einen Nachschlag von rund 200 Millionen Euro für die zwangsweise umgetauschten Aktien ihrer früheren Internettochter T- Online zahlen. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den Konzern am Freitag zu einer Bargeld-Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie. Bei über 120 Millionen zwangsweise in T-Aktien umgetauschten Papieren ergibt sich eine Summe von 138,73 Millionen Euro, die auch an Aktionäre gehen könnte, die nicht geklagt hatten. Zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten rechnete der Vorsitzende Richter Martin Müller mit rund 200 Millionen Euro Kosten für das Unternehmen. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Das Gericht legte den Wert beider Aktien am Tag des Verschmelzungsbeschlusses, dem 8. März 2005, zugrunde. Danach sei der Kurs von T-Online International bis zur endgültig vollzogenen Verschmelzung nicht mehr unbeeinflusst gewesen, meinte der Richter. Er zog die dem Verschmelzungsvertrag zugrundegelegten Berechnungen zum Wert der beiden bis dahin getrennten Aktiengesellschaften in Zweifel. Sie hätten eine ´gewisse Beliebigkeit´, und bildeten den Wert auch nicht besser ab als die Kurse. Die Kammer sehe sich daher nach drei Jahren Verfahrensdauer in der Pflicht, keine neuen Kosten in Millionenhöhe für ein weiteres Gutachten zu verursachen.

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    T-Online war von der Telekom im Jahr 2000 zum einem Einstandspreis von 27 Euro pro Anteil als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht und nach sechs Jahren gegen den Willen vieler Anleger wieder mit dem Mutterkonzern verschmolzen worden. Die Mehrheitseigentümerin Telekom hatte den Aktionären zunächst freiwillig bis zum Februar 2005 pro T-Online-Aktie 8,99 Euro angeboten. Später setzte sie den Aktientausch zu einem festen Verhältnis von eine T-Online-Aktie zu 0,52 Telekom-Aktien durch. Zum damaligen Kurs stellte das einen Wert von 8,22 Euro dar.

    KLÄGER KÜNDIGEN BESCHWERDE BEIM OLG AN

    Der Düsseldorfer Anleger-Anwalt Peter Dreier kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt an. Man habe einen Teilerfolg erzielt, weil das Gericht grundsätzlich die Fehlerhaftigkeit der Bewertung festgestellt habe. Allerdings sei man mit der Höhe der Nachzahlung nicht einverstanden. Diese müsse sich mindestens in der Höhe eines früher vom Gericht angeregten Vergleichs mit 5,25 Euro pro Aktie bewegen. ´Die T-Online-Aktien waren noch weitaus mehr wert.´ Ein Telekom-Sprecher sagte, dass man die schriftliche Begründung abwarten wolle. Man gehe weiterhin davon aus, dass die Bewertung beider Unternehmen zur Verschmelzung rechtmäßig gewesen sei.

    Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will weiter klagen. Die Entscheidung sei nicht nachzuvollziehen und es müsse nun ein Gutachten her, erklärte DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler. Er habe den Eindruck, dass das Gericht die Sache nur schnell vom Tisch haben wollte. Die Aktionäre, die für 27 Euro eingestiegen waren, dürften nicht abgespeist werden./ce/DP/gr

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