Schweizer Zocker-Aktien werden ausgetrocknet
Das Drama um die Escada-Aktie ist so gut wie beendet: Langsam aber sicher versteht auch der letzte, dass die Aktionäre bei der Übernahme des operativen Geschäfts durch den indischen Milliardär
Mittal leer ausgehen. (Lesen Sie dazu bitte auch meinen Beitrag vor einer Woche.) Opfer dieses in dieser Intensität seltenen Todeskampfes einer Insolvenz-Aktie waren vermutlich überwiegend
Kleinanleger, die in den Medien meines Erachtens nicht korrekt aufgeklärt wurden.
Womit ich beim Thema Anlegerschutz angelangt bin: Denn Regierung und Aufsichtsbehörden brachten emsig entsprechende Gesetze auf den Weg, die letztlich vor allem als Resultat zur Gängelung von Journalisten und Analysten führten, ohne nennenswerte Ergebnisse. Es gibt aber sehr einfache Methoden, ganz bestimmte Formen des Anlegerschutzes einfach und effektiv durchzuführen. So hat die Deutsche Börse AG - übrigens ohne große Aufmerksamkeit zu erwecken – der Abzocke mit schweizer 1-Rappen-Aktien ein Ende bereitet. Wie? Ganz einfach: Unter 1 CHF Nennwert nebst in Cash in vernünftiger Höhe eingezahltes Eigenkapital gibt es kaum noch eine Chance, an die Deutsche Börse zu kommen.
Als weitere Maßnahme schlage ich nun vor, vor allem nach den Erfahrungen mit Arcandor und Escada: Einstellung des Handels nach dem Insolvenzantrag, wobei man einige Zeit verstreichen lassen sollte (um steuerliche Verluste realisieren zu können). Börsenmäntel braucht ohnehin kaum noch jemand mehr. Und sollte eine Gesellschaft tatsächlich im Rahmen eines Insolvenzplanes entschuldet und die Aktie wieder werthaltig werden, kann man den Handel ja wieder zulassen.
Das wäre ein doppelter Schutz der Anleger: Erstens vor Zockern, die versuchen, unbedarfte Anleger in wertlose Papiere zu treiben. Und zweitens vor Journalisten, die zwar schreiben können, aber von Aktien-Insolvenzrecht nicht das Geringste verstehen – und deswegen der eigentliche Auslöser von wilden Zockereien mit insolventen Werten sind.
Herzlichst
Ihr Engelbert Hörmannsdorfer
Womit ich beim Thema Anlegerschutz angelangt bin: Denn Regierung und Aufsichtsbehörden brachten emsig entsprechende Gesetze auf den Weg, die letztlich vor allem als Resultat zur Gängelung von Journalisten und Analysten führten, ohne nennenswerte Ergebnisse. Es gibt aber sehr einfache Methoden, ganz bestimmte Formen des Anlegerschutzes einfach und effektiv durchzuführen. So hat die Deutsche Börse AG - übrigens ohne große Aufmerksamkeit zu erwecken – der Abzocke mit schweizer 1-Rappen-Aktien ein Ende bereitet. Wie? Ganz einfach: Unter 1 CHF Nennwert nebst in Cash in vernünftiger Höhe eingezahltes Eigenkapital gibt es kaum noch eine Chance, an die Deutsche Börse zu kommen.
Als weitere Maßnahme schlage ich nun vor, vor allem nach den Erfahrungen mit Arcandor und Escada: Einstellung des Handels nach dem Insolvenzantrag, wobei man einige Zeit verstreichen lassen sollte (um steuerliche Verluste realisieren zu können). Börsenmäntel braucht ohnehin kaum noch jemand mehr. Und sollte eine Gesellschaft tatsächlich im Rahmen eines Insolvenzplanes entschuldet und die Aktie wieder werthaltig werden, kann man den Handel ja wieder zulassen.
Das wäre ein doppelter Schutz der Anleger: Erstens vor Zockern, die versuchen, unbedarfte Anleger in wertlose Papiere zu treiben. Und zweitens vor Journalisten, die zwar schreiben können, aber von Aktien-Insolvenzrecht nicht das Geringste verstehen – und deswegen der eigentliche Auslöser von wilden Zockereien mit insolventen Werten sind.
Herzlichst
Ihr Engelbert Hörmannsdorfer