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    Schwarzgeld  8014  0 Kommentare Verhängnisvolles Erbe

    Wie die Jungfrau zum Kind, so kann man auch plötzlich zu Schwarzgeld kommen - als Erbe. Problem: Dieser haftet für frühere Steuersünden des Verstorbenen. Und: Auch der Erbe kann durch die dem deutschen Fiskus angebotenen Steuersünder-CDs auffliegen. Was Schwarzgeld-Erben wissen sollten, was sie noch - Claudia Marwede-Dengg.

    Seitdem angekündigt wurde, dass der Fiskus Daten-CDs mit Schweizer Kontodaten aufkaufen will, wird es nicht nur für die eigentlichen Steuersünder ungemütlich. Auch wer ein Konto oder ein Depot in der Schweiz geerbt und dieses dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, sollte sich auf unliebsamen Besuch von der Steuerfahndung vorbereiten.

    "Ein Erbe, der Steuern hinterzieht, riskiert eine Bestrafung als Steuerhinterzieher wie jeder andere auch", sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Vorstandsmitglied des Deutschen Forums für Erbrecht (DFE). "Als Erbe muss ich alle Vermögenswerte angeben, die ich geerbt habe, auch Kontoguthaben im Ausland", ergänzt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). "Dabei ist es egal, ob dieses Kontoguthaben im Rahmen der Erbschaft in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Amerika oder sonst wo angefallen ist."

    Vor allem in den 80er-Jahren haben Deutsche im großen Stil Geld ins Ausland transferiert. Sie gingen damit nicht nur den im Vergleich zu heute deutlich höheren Steuersätzen aus dem Weg, sondern auch der damals noch erhobenen Vermögenssteuer. Seither ist das Thema Schwarzgeld ein Massenphänomen quer durch alle Bevölkerungsschichten. "Die Bandbreite ist enorm", weiß Erbrechtsexperte Steiner: "Das reicht vom armen Mutterl mit umgerechnet 25000 bis 50000 Euro bis zum Steuerbetrug im großen Stil mit Scheinfirmen im Ausland."

    Für deren Erben gilt: Ohne konkrete Anhaltspunkte ist niemand verpflichtet, danach zu forschen, ob der Vater oder die Großtante Schwarzgeld im Ausland angelegt hatte. Aber: Wer auch nur den leisesten Verdacht hat, ein Teil des ererbten Vermögens oder die Zinserträge daraus seien in Deutschland nicht versteuert, sollte dies umgehend mit dem Steuerberater des Erblassers klären, rät Fachanwalt Bittler. "Dann sollte über einen Rechtsanwalt oder Steuerbera-ter die Angelegenheit dem Finanzamt mitgeteilt werden", ergänzt er. "Dieses kann rückwirkend für zehn Jahre Steuern gegen den Erblasser festsetzen. Sie schmälern entsprechend den Nachlass."
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