@ Ray Gemäß BGB § 1901 ff. sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Gerade Linie bedeutet: Ehepartner sowie Eltern/Kinder gegenseitig. Geschwister oder …
Mit Schulden machen, meinte ich aber nicht, die Kohle in einen Sportwagen zu stecken. Der Wertverlust ist wahrscheinlich größer als die Summe die er an seine Mutter zahlen müßte ;) Die Sache mit der …