keine Wahlmöglichkeit hat man hingegen beim Verlustvortrag in spätere Jahre. Hier ist zwingend in das jeweils nächste Jahr vorzutragen.
Es ist wider Erwarten so, dass der Staat uns hier kein Schnippchen schlägt. Du kannst also von Deinen Spekugewinnen zuerst einmal die vorgetragenen Verluste abziehen und dann die Freigrenze anwenden. …