Was mich an der Angelehenheit irritiert: Sofern @Strahlemann tatsächlich einen Mietvertrag über eine "Warmmiete", also ohne dezidierte Vereinbarung der Übernahme von Nebenkosten, abgeschlossen haben, …
Die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegende Fläche kann sich von der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung unterscheiden; die Nebenkostenabrechnung liefert keinen Hinweis auf die …