NEUE BGH Entscheidung Miete Wohnungsgröße nachmessen !!!FRAGE!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.04 09:33:46 von
neuester Beitrag 25.05.04 12:03:20 von
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Hallo!
genau zu o.g thema hab ich eine frage. ich habe jetzt bei der "ersten" nebenkostenabrechnung mitgeteilt bekommen das meine wohnung doch ca. 7 qm kleiner ist als im mietvertrag angegeben. also deutlich über die 10% toleranz grenze. frage: wie kann / soll ich jetzt weiter verfahren? welchen betrag kann ich nachfordern? wäre um hilfe dankbar...gruss
genau zu o.g thema hab ich eine frage. ich habe jetzt bei der "ersten" nebenkostenabrechnung mitgeteilt bekommen das meine wohnung doch ca. 7 qm kleiner ist als im mietvertrag angegeben. also deutlich über die 10% toleranz grenze. frage: wie kann / soll ich jetzt weiter verfahren? welchen betrag kann ich nachfordern? wäre um hilfe dankbar...gruss
Die Differenz Miete für das zuvielbezahlte ausrechnen und für die letzten 3 Jahre zurückfordern zzgl. Zinsen (5% über dem Basiswert). Gleichzeitig in Zukunft nur noch die echt anfallende Miete zahlen. Also: Kaltmiete : qm = qm Preis mal zuviel berechnete Wohnfläche gleich Rückerstattungsanspruch pro Monat.
Aufpassen: Nebenkostenabrechnungen nach per Wohnfläche umlagefähigen Nebenkosten durchsuchen und diese ebenfalls zzgl. Zinsen zurückfordern.
Aufpassen: Nebenkostenabrechnungen nach per Wohnfläche umlagefähigen Nebenkosten durchsuchen und diese ebenfalls zzgl. Zinsen zurückfordern.
vielleicht noch ein paar angaben: im mietvertrag steht das ich 240 euro warm zahle für 42 qm. ich wohne hier seit 2001 und erst jetzt 2004 kommt die erste nebenkostenabrechnung. jetzt übernimmt hier eine hausverwaltung die abwicklung. (meine vermieterin ist fast 90 jahre jung!) und genau in dieser nebenkostenabrechnung steht das ich nur 34,9 qm habe! ich habe ausgerechnet das das ca. 16,81 % an qm zu wenig sind. das heisst ich habe ca. 40 euro zu viel bezahlt pro monat an miete! kann ich das so rechnen?
danke nochmal für deine auskunft CyberCoach
danke nochmal für deine auskunft CyberCoach
240 Euro bruttowarm für 42 m2?? Das ist niedrig, du bist ein voller Schmarotzer.. willst du eine arme alte Oma um ihr Geld prellen, nur weil sie durch ihr Alter nicht mehr geistig voll auf der Höhe ist? bei 42 m2 hat man ca. 80 Euro Nebenkosten, die richtige Miete dürfte daher nur bei ca 160 Euro liegen, das sind unter 4 Euro Miete, soviel Miete kostet normalerweise nur eine unsanierte Ostplatte. Dir stehen keinesfalls 40 Euro zu, nur der Anteil bezogen auf die Kaltmiete und auch nur wenn die Wohnung wirklich kleiner ist. Dafür muß sie aber neu vermessen werden.
Find das nicht gut, wie manche Leute so denken
Find das nicht gut, wie manche Leute so denken
Die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegende Fläche kann sich von der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung unterscheiden; die Nebenkostenabrechnung liefert keinen Hinweis auf die Wohnfläche.
casel hat recht: Aus der NK-Abrechnung kannst du keine Rechte ableiten; allenfalls aus einer Vermessung nach der II. Berechnungsverordnung. Die NK-Abrechnung kommt in der Tat spät, hier könntest du der Vermieterin Schwierigkeiten machen. Allerdings: Wenn du dich auf deine Rechte berufst, könnte das auch die Vermieterin tun. Sie hat z.B. das Recht zur Mietpreiserhöhung, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
casel hat recht: Aus der NK-Abrechnung kannst du keine Rechte ableiten; allenfalls aus einer Vermessung nach der II. Berechnungsverordnung. Die NK-Abrechnung kommt in der Tat spät, hier könntest du der Vermieterin Schwierigkeiten machen. Allerdings: Wenn du dich auf deine Rechte berufst, könnte das auch die Vermieterin tun. Sie hat z.B. das Recht zur Mietpreiserhöhung, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Was mich an der Angelehenheit irritiert:
Sofern @Strahlemann tatsächlich einen Mietvertrag über eine "Warmmiete", also ohne dezidierte Vereinbarung der Übernahme von Nebenkosten, abgeschlossen haben, kann gar kein Abrechnung der Nebenkosten erfolgen, da Inklusivmiete vereinbart wurde. Darauf deutet auch hin, dass über Jahre eine solche Nebenkostenabrechnung auch gar nicht erfolgte.
§ 556 BGB neu, wenn ich mich nicht irre.
Gruß
NmA
Sofern @Strahlemann tatsächlich einen Mietvertrag über eine "Warmmiete", also ohne dezidierte Vereinbarung der Übernahme von Nebenkosten, abgeschlossen haben, kann gar kein Abrechnung der Nebenkosten erfolgen, da Inklusivmiete vereinbart wurde. Darauf deutet auch hin, dass über Jahre eine solche Nebenkostenabrechnung auch gar nicht erfolgte.
§ 556 BGB neu, wenn ich mich nicht irre.
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