Hallo, also sorry, aber was liest man hier wieder für einen Unsinn. Der Bescheid ist gem. §165 AO nur in ganz bestimmten Punkten vorläufig, und das hier vorgetragene gehört höchstwahrscheinlich nicht …
die bescheide sind eigentlich unter Vorbehalt. Daher können die immer was machen. frag einen Steuerberater. man kann den auch einfach fragen, dann berechnet er nur die Prüfung der Frage.