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    vorsorgeaufwendungen 2010 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.12 10:01:20 von
    neuester Beitrag 10.05.12 13:25:59 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 10.05.12 10:01:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      vielen dank!

      vorsorgeaufwendungen sind mir immer noch ein buch mit sieben (eher mehr) siegeln.

      fuer 2010 rechnet das fa bei mir und meiner frau:

      altersvorsorgeaufwendungen euro 6.961 (lv und beitrag bvv, arbeitnehmeranteil rv)
      davon 70 % euro 4873
      ab - ag anteil rv euro 6.567
      verbleiben euro 0 die als sonderausgaben angesetzt werden koennen.

      habe ich das richtig verstanden, dass w/anrechnung ag-anteil zur rv meine gezahlten beitraege zur lebensvers., sowie arbeitnehmeranteil rv zu gering sind, als dass ich hier noch etwas als sonderausgaben angerechnet bekomme?

      zweite baustelle:
      basistarif priv. kv habe ich gezahlt euro 4.413
      meine frau euro 4.920
      plus beitraege pflegevers.
      inges. euro 9.778

      davon weg gehen arbeitgeberanteil fuer mich euro 3.300
      ebenso minus beitragsrueckerstattung


      nachdem der hoechstbetrag fuer die vorsorgeaufwendungen fuer mich bei euro 1.900 liegt, stellt sich mir nun die frage, ob die rechnung folgendermassen aussieht: euro 4.413 minus euro 3.300 gleich euro 1.113, sodass ich die differenz zu euro 1.900 noch mit anderen versicherungsbeitragen auffuellen koennte oder ist es eine gesamtbetrachtung ehepaare?
      euro 1.900 fuer mich, euro 2,800 fuer meine frau. und nachdem wir nach abzug von beitragsrueckerstattung und ag-anteil kv ueber dem gesamtbetrag von euro 3.700 liegen, kann ich die euro 787 auch nicht "auffuellen"?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.12 10:42:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.145.429 von angkorwat am 10.05.12 10:01:20Hallo nyc123,

      Bei der RV muss AG- und AN-Anteil erfasst werden. davon 70%, erst vom Rest der AG-Anteil ab. Bei Ehegatten Gesamtbetrachtung mit Günstigerprüfung.

      Im Übrigen gilt auch hier: https://www.elster.de/elfo_down.php

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 10.05.12 12:12:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.145.429 von angkorwat am 10.05.12 10:01:20Unser Steuerrecht ist so bescheuert, da blickt eh keiner mehr durch.
      Avatar
      schrieb am 10.05.12 13:25:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.145.429 von angkorwat am 10.05.12 10:01:20Das ist ganz einfach - es wird nur meistens NICHT richtig erklärt.

      Die 1.900 € Vorsorgeaufwendungen sind NUR dann absetzbar, wenn die gesetzliche
      oder private Krankenversicherungsbeiträge niederer sind.

      Meistens ist der Betrag den man an die Krankeversicherung bezahlt höher und dann
      ist nur noch die Krankenversicherung absetzbar.
      Und dann noch evtl. Werbungskosten die Unfallversicherung - Fahrtkostenpauschale usw.

      Die Basisrente geht davon unberücksichtig.
      steuerlich absetzbar ist
      2.012 74 %
      2.013 76 %
      jedes Jahr 2 % Mehr.
      des gezahlten Beitrages.
      Man hat mit der Basisrente jetzt steuervorteile und bezahlt die Steuer und den
      Krankenkassenbeitrag davon als Rentner.
      Wenn man die Basisrente NICHT erlebt - freut sich die Versicherung - der gehört
      dann das ganze Geld. Es gibt NUR Rente.

      Die Riester-Rente ist da evtl. besser, weil sie verrebbar ist.
      Und auch die steuervorteile hat.

      Eine private Rente flexibel wo man jederzeit auch an sein Geld kann.
      Ist zu 82 % steuerfrei. Und wenn es der richtige Rententarif ist, dann wird
      im Rentenfall das nicht verbrauchte Kapital an die Erben ausgezahlt.

      Für die Steuererklärung gibt es im Januar bei Aldi eine CD für 5 Euro, da kann
      man alles eintragen und hat dann alle Werte - auf den Formularen für das Finanzamt.
      Urpferdchen


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